
Seit dem 1. April 2025 gilt der neue NRW-Krankenhausplan 2025. Ziel ist eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Künftig soll nicht mehr jede Klinik jede Leistung anbieten. Stattdessen sollen planbare Behandlungen gebündelt und Doppelstrukturen abgebaut werden. Die wohnortnahe Notfallversorgung soll aber erhalten bleiben.
Eine zentrale Neuerung im NRW-Krankenhausplan 2025 ist die Einführung sogenannter Leistungsgruppen. Kliniken mussten sich bewerben, um bestimmte Eingriffe weiter anbieten zu dürfen. Die bisher übliche Planung nach Bettenanzahl hat damit ausgedient.
Im Dezember 2024 hat das Gesundheitsministerium entschieden, welche Klinik welche Leistungen bekommt. Die Folge: Viele Häuser verlieren bisherige Schwerpunkte.
In mehreren Städten gibt es bereits spürbare Konsequenzen. Die Geburtsklinik in Oelde wurde geschlossen. Eine Klinik in Köln stellt ihre Urologie ein. In Mönchengladbach entfallen künftig Eingriffe wie Hüft- und Knieoperationen sowie Operationen an Leber und Bauchspeicheldrüse.
Auch das Knappschaftskrankenhaus Dortmund meldete den Rückzug aus der Geburtshilfe – trotz bewilligter Leistungsgruppen.
Notfallbehandlungen wie bei einem Armbruch bleiben meist im nächstgelegenen Krankenhaus möglich. Bei spezialisierten Eingriffen, etwa in der Onkologie oder Orthopädie, müssen Patienten aber mit längeren Anfahrtswegen rechnen.
Das Gesundheitsministerium verspricht bessere Behandlungsqualität durch Spezialisierung. Ob diese Rechnung in der Praxis aufgeht, ist noch offen.
Für die Umsetzung des Plans stellt das Land NRW 2,5 Milliarden Euro bereit. Diese Mittel sollen in Umbauten und neue Abteilungen fließen. Heute erhielten fünf weitere Krankenhäuser Förderbescheide in Höhe von 114 Millionen Euro. Zusätzlich gibt es 25 Millionen Euro zur Unterstützung kleiner Geburtskliniken. Kritiker, darunter die SPD, bemängeln eine unzureichende Finanzierung und fordern Nachbesserungen.
Die Umsetzungsphase läuft seit Ende 2024. Kliniken ohne entsprechende Zuteilung dürfen Leistungen nicht weiter anbieten. Für komplexe Bereiche wie die Notfallversorgung, Kardiologie oder Stroke Units gelten längere Übergangsfristen.
Bis Ende März 2025 wurden 93 Klagen und 44 Eilverfahren gegen die Reform eingereicht. In fünf Fällen – etwa in Essen, Gelsenkirchen und Steinfurt – gaben Gerichte den Antragstellern recht. Gesundheitsminister Laumann spricht von normalen Verwaltungsverfahren im Zuge einer Reform dieser Größenordnung.
Parallel läuft die Krankenhausreform auf Bundesebene. Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant eine neue Regelung zur Finanzierung von Betriebskosten. Auch die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD könnten Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen. Ob die NRW-Reform als Blaupause dient, bleibt abzuwarten.