
Ostbevern. Das Urteil ist endgültig: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 7. August 2025 die Revisionen von dem ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Ostbevern und seines Mitangeklagten verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts Münster rechtskräftig. Annen muss wegen Bestechlichkeit eine Haftstrafe von über drei Jahren antreten. Auch der Mitangeklagte wurde wegen Bestechung verurteilt.
Laut den Feststellungen des Landgerichts Münster hatte Annen im Jahr 2019 eine Vereinbarung mit dem Mitangeklagten getroffen: Gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme sollte dieser als Investor bei kommunalen Projekten bevorzugt werden. Diese Absprache führte dazu, dass zwei notarielle Kaufverträge unterzeichnet wurden – im Namen der Gemeinde, jedoch ohne die erforderliche Beschlusslage oder rechtliche Grundlage. Beide Verträge betrafen Grundstücke, die für eine Kindertagesstätte sowie für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen waren.
Brisant: Die Grundstücke gingen an Gesellschaften, die unmittelbar vom Mitangeklagten kontrolliert wurden. Durch den pflichtwidrigen Abschluss der Kaufverträge entstand der Gemeinde ein erheblicher Schaden – nicht nur finanziell, sondern auch im Hinblick auf das Vertrauen in die kommunale Verwaltung. Beide geplanten Bauprojekte scheiterten in der Folge. Weder die Kita noch die Wohnungen wurden realisiert.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in seinem Beschluss keinen Grund, die Entscheidung der Vorinstanz zu beanstanden. Die Revisionen beider Verurteilten wurden daher verworfen. Das bedeutet: Der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit und Bestechung sowie die mehrjährige Haftstrafe gegen Annen bleiben bestehen. Auch der Mitangeklagte muss seine Strafe antreten.