
Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage eines Anwohners aus Bönkhausen (Sundern, Hochsauerlandkreis) gegen den Bau von zwei geplanten Windrädern abgewiesen. Im Verfahren ging es um die Befürchtung, dass die Wasserversorgung des kleinen Ortsteils beeinträchtigt werden könnte. Da die Haushalte in Bönkhausen nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen sind, nutzen die Bewohner seit Jahrzehnten eine Waldbach-Quelle. Laut einem hydrogeologischen Gutachten sei jedoch nicht zu erwarten, dass die Quelle durch die Bauarbeiten gefährdet werde. Mit dieser Entscheidung ist der Rechtsweg ausgeschöpft – weitere Rechtsmittel gibt es nicht.
Bönkhausen ist ein Mini-Weiler mit gerade einmal sieben Häusern und rund 23 Einwohnern. Anders als die übrigen 99,5 Prozent der Sundern-Haushalte sind die Anwohner nicht an das Netz der Stadtwerke angeschlossen. Für sie ist die Quelle die einzige Trinkwasserversorgung. Diese besondere Situation erklärt, warum die Klage gegen Windräder in Sundern-Bönkhausen so brisant war. Ein Ausfall oder eine Verunreinigung der Quelle hätte direkte Folgen für alle Bewohner.
Hinter dem Bauvorhaben steht die Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss kommunaler Stadtwerke. Der Windpark entsteht östlich von Sundern-Hagen auf Flächen, die durch Borkenkäferbefall und Kalamität geschädigt wurden. Insgesamt sollen zwölf Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 errichtet werden. Mit einer Gesamtleistung von 66,7 Megawatt soll der Park jährlich rund 200 Gigawattstunden Strom erzeugen – genug für etwa 55.000 bis 60.000 Haushalte.
Die Bauarbeiten starteten bereits im ersten Quartal 2025 mit der Baustelleneinrichtung und den Tiefbauarbeiten. Im Sommer folgte der Fundamentbau, seit dem dritten Quartal läuft die Errichtung der Türme. Wenn alles nach Plan verläuft, geht der Windpark Ende 2026 ans Netz.
Das OVG Münster ist regelmäßig mit Konflikten rund um Windkraftprojekte im Sauerland und in NRW befasst. In vielen Fällen stärkt es die Rechtssicherheit gut vorbereiteter Projekte. Auch im aktuellen Verfahren wurde betont, dass das eingeholte Fachgutachten keine Risiken für die Wasserversorgung sieht. Damit sendet das Gericht ein deutliches Signal: Solange Planungen sauber erfolgen und Gutachten vorliegen, haben Anwohnerklagen gegen Windräder nur geringe Erfolgsaussichten.
Für die Anwohner ist mit dem Urteil zwar Rechtssicherheit geschaffen, dennoch bleibt die Sorge um die Wasserversorgung bestehen. Künftig wird entscheidend sein, wie transparent das Gutachten veröffentlicht wird und ob zusätzliche Schutzmaßnahmen beim Bau greifen. Ebenfalls im Raum steht die Frage, ob Bönkhausen langfristig an das öffentliche Netz angeschlossen werden könnte. Mit Blick auf den weiteren Ausbau der Windenergie bleibt das Verfahren ein Beispiel dafür, wie lokale Interessen und die Energiewende aufeinandertreffen.