
Münster/Köln. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat am Freitag ein Urteil gefällt: Das geplante Protestcamp der Initiative „Rheinmetall Entwaffnen“ darf in Köln wie vorgesehen stattfinden. Damit setzt das OVG Münster ein deutliches Zeichen für die Versammlungsfreiheit in Nordrhein-Westfalen.
Die Polizei Köln hatte das Camp, das vom 26. bis zum 31. August auf einer Wiese am Fernsehturm Colonius stattfinden soll, zunächst per Verfügung vom 8. August verboten. Begründet wurde dies mit möglichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf befürchtete Störungen durch die Veranstalterinnen und Veranstalter. Das Verwaltungsgericht Köln hatte dieses Verbot am 15. August bestätigt.
Doch das OVG Münster entschied nun anders: In dem unanfechtbaren Beschluss (Az. 15 B 925/25) wurde das Verbot aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts war das pauschale Camp-Verbot nicht mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vereinbar. Die Richterinnen und Richter argumentierten, dass vom geplanten Programm – bestehend aus politischen Diskussionen, Vorträgen, Workshops und Kunstaktionen – keine unmittelbare Gefahr ausgehe.
Das OVG Münster betonte außerdem, dass potenzielle Verstöße einzelner Teilnehmender außerhalb des Camp-Geländes kein Totalverbot rechtfertigen. Vielmehr sei es Aufgabe der Polizei, im Einzelfall gezielt einzugreifen, falls konkrete Gefahren entstehen sollten.
Mit dieser Entscheidung stärkt das höchste Verwaltungsgericht in NRW einmal mehr das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – ein Grundpfeiler der demokratischen Meinungsäußerung.
Die Initiative „Rheinmetall Entwaffnen“ richtet sich gegen die Rüstungspolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen die Rolle des Düsseldorfer Konzerns Rheinmetall. Die Aktivistinnen und Aktivisten planen während des Camps verschiedene Veranstaltungen, die auf zivile Konfliktlösungen und Abrüstung aufmerksam machen sollen.
Auch für Protest- und Umweltbewegungen aus dem Münsterland ist die Entscheidung ein starkes Signal. Immer wieder stoßen politische Camps in NRW auf Widerstand seitens der Behörden. Mit dem jetzigen Urteil schafft das OVG Münster Rechtssicherheit und unterstreicht die Bedeutung differenzierter polizeilicher Bewertungen – statt pauschaler Verbote.