Das Verwaltungsgericht Münster hatte 2022 entschieden, dass Teile des Prozessionsweges zwischen Münster und Telgte unter Denkmalschutz stehen. Dieses Urteil wurde nun am Montag vom Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt und die Berufung zurückgewiesen.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte gegen die Bezirksregierung Münster geklagt. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass eine Landesbehörde gegen eine andere Landesbehörde klagte. Das Oberverwaltungsgericht Münster begründete die Zulässigkeit der Klage damit, dass der Landesbetrieb Straßenbau im Auftrag des Bundes handelte, der Eigentümer der betroffenen Grundstücke ist.
Ein zentrales Argument für das Urteil war das öffentliche Interesse am Erhalt des Prozessionsweges. Besonders wichtig ist dabei ein etwa einen Kilometer langer Abschnitt auf Telgter Gebiet. Der Schutz dieses Weges hat aufgrund seiner historischen und kulturellen Bedeutung hohe Priorität.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, da der Prozessionsweg parallel zur Trasse der B51 verläuft. Straßen.NRW plant einen vierspurigen Ausbau der B51. Die Entscheidung des Gerichts stellt nun eine bedeutende Hürde für dieses Bauprojekt dar. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen, was die Gültigkeit des Denkmalschutzes weiter festigt.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Denkmalschutzes und den Schutz historisch bedeutsamer Wege. Der Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte ist ein Beispiel dafür, wie historische Pfade bewahrt werden können, auch wenn sie modernen Bauprojekten im Wege stehen. Der Fall zeigt auch, wie komplex die rechtlichen und verwaltungstechnischen Aspekte sein können, wenn unterschiedliche öffentliche Interessen aufeinandertreffen.
Der Schutz des Prozessionsweges zwischen Münster und Telgte ist ein bedeutender Sieg für den Denkmalschutz und das öffentliche Interesse. Es bleibt abzuwarten, wie Straßen.NRW auf dieses Urteil reagieren und ob es zu Anpassungen der Baupläne für die B51 kommen wird. Sicher ist jedoch, dass dieses Urteil ein wichtiges Präzedenzfall für zukünftige Auseinandersetzungen um den Schutz historischer Wege darstellt.