
Am Sonntag, den 29. Juni 2025, versammelten sich zahlreiche Menschen in Münster zu einer Kundgebung gegen Polizeigewalt und Repression. Fünf Tage nach einem umstrittenen Polizeieinsatz bei einer Mahnwache fand die Demonstration statt, die als Reaktion auf ein gewaltsames Vorgehen der Polizei am Dienstag davor organisiert wurde. Der Vorfall betraf eine Gruppe von Personen, die mit Sprühkreide den Schriftzug „Nazis stoppen“ an einer Polizeiwache angebracht hatten. Ein Teilnehmer wurde dabei von einem Polizisten mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt.
Der Polizeieinsatz, der am Dienstag die Versammlung auflöste, stieß auf breite Kritik. Die Polizei hatte mehrere Personen festgehalten, nachdem festgestellt wurde, dass die Kreideschriftzüge abwaschbar waren. Anfänglich ermittelte die Polizei wegen Sachbeschädigung, änderte jedoch später den Vorwurf auf „Belästigung der Allgemeinheit“. Die Gewaltanwendung durch die Polizei führte zu einem Faustschlag, der einen 24-Jährigen verletzte. Dieser Vorfall war der Anlass für die Kundgebung am darauffolgenden Sonntag.
Während der Kundgebung schilderten Redner ihre Perspektive auf die Geschehnisse und kritisierten das Vorgehen der Polizei scharf. Ein Redner bezeichnete die Polizeireaktion als unverhältnismäßig und erklärte, dass der Faustschlag gegen den jungen Mann eine extreme Form der Gewalt darstelle. Er forderte die Polizei auf, ihre Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung wahrzunehmen und betonte, dass die Polizei in ihrer Funktion als Hüterin der Demokratie eine andere Rolle spiele als die eines repressiven Organs. Weitere Redner warnten vor den zunehmenden rassistischen Tendenzen und der verstärkten Kriminalisierung von antifaschistischem Engagement.
Für die Kundgebung wurde ein strenges Regelwerk aufgestellt. Das Schreiben mit Kreide direkt vor der Polizeiwache war nur unter Aufsicht und nur durch einzelne Personen erlaubt. Es wurde ein genau definierter Bereich zugewiesen, in dem die Teilnehmer „zeitgleich von immer nur einer Person betreten werden“ durften. Zudem galt ein Mindestabstand von vier Metern zum Eingang der Wache. Die Polizei betonte, dass die Inhalte der Kreideschriftzüge keine strafrechtlich relevanten oder polizeifeindlichen Aussagen enthalten dürften.
Trotz der strikten Auflagen forderte die Polizei nach der Kundgebung die Entfernung der Kreideschriftzüge. Der Anmelder der Veranstaltung könnte deshalb eine Anzeige erhalten. Er kündigte jedoch an, rechtlich gegen mögliche Kostenforderungen vorzugehen. Die Diskussion über die rechtlichen Konsequenzen der Kreideaktion könnte noch länger anhalten, da der Vorfall Fragen zur Verhältnismäßigkeit von Polizeiaktionen aufwirft.
Die Kundgebung selbst verlief weitgehend friedlich. Dennoch bleibt der Polizeieinsatz nach der Veranstaltung umstritten. Kritiker sehen in der Aktion nicht nur eine gewaltsame Reaktion auf einen harmlosen Protest, sondern auch einen Versuch, antifaschistische Bewegungen zu kriminalisieren.