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Schutzklage nach Rauswurf: Marc Lorenz geht gegen Preußen vor

Die Strafverfahren am Landgericht Münster im Dezember 2024 decken schwere Vorwürfe ab, darunter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Missbrauch und Erpressung. Die Staatsanwaltschaften in Düsseldorf und Münster haben entschieden: Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Trotz anhaltender politischer Kritik und medialer Aufmerksamkeit sehen die Ermittlungsbehörden keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Entscheidung basiert auf einer unabhängigen Prüfung und stellt vorerst klar: Es gibt keinen Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Die Justizministerkonferenz dürfte dennoch mit Spannung verfolgen, wie sich die Vorwürfe politisch weiterentwickeln. Widersprüchliche eidesstattliche Erklärungen heizen die Diskussion an Im Mittelpunkt der Kontroverse steht die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Benjamin Limbach hatte eine Bewerberin für das Amt favorisiert – eine Richterkollegin, mit der er laut Medienberichten persönlich bekannt ist. Ein unterlegener Mitbewerber, ein erfahrener Bundesrichter, erhob daraufhin schwere Vorwürfe. Er sprach von möglicher Vetternwirtschaft und warf dem Justizminister Ämterpatronage vor. Beide Seiten legten eidesstattliche Versicherungen vor – mit diametral entgegengesetzten Darstellungen. Während Limbach betont, dass die Entscheidung ausschließlich auf fachlichen Kriterien basierte, sieht der Bundesrichter einen klaren Fall von politisch motivierter Günstlingswirtschaft. Der Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht Die Angelegenheit wurde nicht nur öffentlich, sondern auch juristisch ausgetragen. Der Bundesrichter reichte Klage gegen die Auswahlentscheidung ein. Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen und landete schließlich beim Bundesverfassungsgericht. Parallel dazu beschäftigte sich die Landespolitik mit dem Fall. Das nordrhein-westfälische Kabinett zog daraufhin die ursprüngliche Entscheidung zur Besetzung des OVG-Präsidentenpostens zurück – eine Reaktion auf die öffentliche und juristische Kritik. Untersuchungsausschuss prüft Hintergründe der Besetzungsentscheidung Die politischen Wellen schlagen weiterhin hoch. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um die Vorgänge rund um die Besetzung des Spitzenpostens aufzuarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, ob persönliche Beziehungen bei der Entscheidung eine Rolle spielten. Oder war es tatsächlich eine rein fachliche Auswahl? Benjamin Limbach soll dazu in der kommenden Woche als Zeuge aussagen. Die Öffentlichkeit erwartet Antworten – auch wenn es keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach gibt, bleibt die politische Verantwortung ein zentrales Thema. Politische Konsequenzen trotz fehlender strafrechtlicher Relevanz Die Entscheidung der Staatsanwaltschaften beendet nicht die Debatte. Sie verschiebt sie lediglich auf die politische Bühne. Die Opposition spricht von einem Skandal, der das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz beschädigt. Für Justizminister Limbach bedeutet die Situation eine enorme Belastung. Auch wenn strafrechtlich kein Fehlverhalten festgestellt wurde, steht seine Glaubwürdigkeit in Frage. Die kommenden Sitzungen des Untersuchungsausschusses könnten entscheidend für seine politische Zukunft sein. Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach – aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen Die Meldung "Keine Ermittlungen gegen NRW-Justizminister Benjamin Limbach" mag aus juristischer Sicht Klarheit schaffen. Doch politisch bleibt vieles offen. Die Frage nach möglichen Verfehlungen im Auswahlverfahren ist nicht abschließend geklärt. Der Untersuchungsausschuss wird in den kommenden Wochen weitere Zeugen anhören. Dabei geht es um mehr als nur die Besetzung eines Richterpostens. Es geht um Transparenz, Vertrauen und politische Integrität – nicht nur für Benjamin Limbach, sondern für das gesamte Justizsystem in Nordrhein-Westfalen.
Foto: Arek Socha

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Münster. Im Streit zwischen dem SC Preußen Münster und seinem ehemaligen Kapitän Marc Lorenz wird es ernst: Nachdem der Verein dem Spieler am 19. August fristlos gekündigt hatte, hat Lorenz inzwischen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht. 

Hintergrund der Kündigung: Vorwürfe wegen Spendengeldern

Die Trennung erfolgte unter außergewöhnlichen Umständen. Preußen Münster hatte die sofortige Kündigung damit begründet, dass es „konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Spendengeldern“ gebe. Parallel zur Kündigung reichte der Verein eine Strafanzeige gegen Lorenz ein. Weitere Angaben wollte der Verein mit Verweis auf laufende Prüfungen zunächst nicht machen.

Marc Lorenz weist Vorwürfe zurück

Der Ex-Kapitän des Zweitligisten wies die erhobenen Vorwürfe öffentlich zurück. Er räumte ein, dass es bei der Abrechnung von Spendenaktionen zu Verspätungen gekommen sei. Gleichzeitig kündigte er an, sich rechtlich gegen die Kündigung zu wehren – was er nun auch offiziell getan hat. Die Schutzklage wurde fristgerecht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung eingereicht.

Kündigungsschutzklage: Verfahren beginnt mit Gütetermin

Bei einer Kündigungsschutzklage handelt es sich um ein arbeitsrechtliches Verfahren, in dem die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft wird. Der erste Schritt in diesem Verfahren ist der sogenannte Gütetermin. Dabei handelt es sich um eine nicht-öffentliche Verhandlung, bei der das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen – etwa durch einen Vergleich.

Ob es zu einer Einigung zwischen Marc Lorenz und Preußen Münster kommen wird, bleibt abzuwarten. Sollte der Gütetermin scheitern, folgt ein Kammertermin, in dem der Sachverhalt detaillierter verhandelt und gegebenenfalls auch Beweise erhoben werden.

Verfahren mit hoher Vergleichsquote

Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts enden rund zwei Drittel aller Kündigungsschutzklagen bereits im Gütetermin mit einem Vergleich. Urteile sind in diesen Verfahren eher selten. In der Regel einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung, ein wohlwollendes Zeugnis oder eine andere Form des Ausgleichs. Ob dies auch im Fall Lorenz der Fall sein wird, ist aktuell völlig offen.

 

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