
Münster. Der Sommer in Münster ist zurück – und mit ihm die Menschen, die zur Abkühlung in den Dortmund-Ems-Kanal steigen. Besonders an heißen Tagen sieht man an vielen Uferabschnitten Schwimmerinnen und Schwimmer, Jugendliche auf Brücken oder Gruppen, die ihre Füße im Wasser baumeln lassen. Doch wie sieht die rechtliche Lage beim Schwimmen im Dortmund-Ems-Kanal in Münster eigentlich aus? Und welche Gefahren sind zu beachten?
Rechtlich betrachtet ist der Kanal eine Bundeswasserstraße – und keine offizielle Badestelle. Nach § 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist das Baden an bestimmten Abschnitten eindeutig verboten, zum Beispiel:
– an Schleusen,
– 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken,
– an Hafeneinfahrten und Anlegestellen,
– im Bereich schwimmender Geräte,
– oder dort, wo ein Verbotsschild (A.20) steht.
Diese Regelungen sollen vorrangig die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von 50 bis 200 Euro rechnen – wobei Behörden in Münster meist zunächst auf Aufklärung setzen. Wichtig zu wissen: Auch außerhalb der genannten Zonen gibt es keine offizielle Freigabe. Die Behörden betonen, dass das Baden dort auf eigene Verantwortung erfolgt – mit dem Hinweis auf mögliche Risiken und Sichtkontrollen.
In den vergangenen Jahren gab es im Raum Münster sowohl schöne Sommertage am Wasser als auch tragische Vorfälle. 2023 ertranken zwei Männer im Kanal. 2024 konnte eine junge Frau zwei Kinder retten, die ins Wasser gefallen waren. 2025 wurde eine Spaziergängerin von Passanten aus dem Kanal gezogen – unverletzt. Solche Ereignisse zeigen: Der Kanal wird intensiv genutzt, doch nicht überall ist er berechenbar. Viele unterschätzen die Wechselwirkung von Wetter, Strömung, Schiffen und Uferbeschaffenheit.
Wer ins Wasser geht, sollte Abstand zu Brücken, Schleusen und Hafeneinfahrten halten – dort ist das Schwimmen ohnehin verboten. Auch vorbeifahrende Schiffe können durch Sog oder Strömung für Verwirbelungen sorgen. Der Untergrund ist häufig uneben, trüb oder mit Hindernissen wie Ästen, Metallteilen oder Steinen versehen. Auch die Wasserqualität ist nicht mit einem Badesee vergleichbar – etwa durch Ölreste oder Keime.
Wer dennoch badet, sollte das nie allein tun, sich gut orientieren und am besten einen ruhigen Uferbereich wählen, der übersichtlich und abseits vom Schiffsverkehr liegt. Besonders beliebt sind inoffizielle Stellen nahe des Albersloher Wegs oder im Bereich Hafenweg – allerdings ohne rechtliche Freigabe.
Sollte doch etwas passieren, gilt: Ruhe bewahren, 112 wählen, und nur helfen, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt. Am besten: andere Personen alarmieren, auf Sicht bleiben und ggf. Hilfsmittel wie Rettungsringe oder Stöcke nutzen. Viele Notfälle entstehen nicht durch Leichtsinn, sondern durch Fehleinschätzungen – deshalb ist Vorbereitung entscheidend.