
Münster. Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Verfahren gegen einen heute in Indien amtierenden Bischof beendet. Nach einer rechtlichen Prüfung kam die Behörde zu dem Ergebnis, dass mögliche Straftaten aus der Zeit seines Einsatzes als Priester im Bistum Münster bereits verjährt sind. Weitere Ermittlungen fanden daher nicht statt. Zuvor hatte „Kirche+Leben“ darüber berichtet, die Bestätigung folgte über KNA-Angaben.
Den Vorwürfen zufolge soll es zwischen 2005 und 2007 zu sexualisierter Gewalt gekommen sein. In dieser Zeit wirkte der Geistliche als Kaplan in Horstmar sowie Horstmar-Leer. Später wurde er in seiner Heimat zum Bischof des indischen Bistums Nalgonda ernannt; im Frühjahr 2024 war er deshalb von seinen Aufgaben im Münsterland entpflichtet worden.
Laut Staatsanwaltschaft griff im konkreten Fall eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Geprüft wurden unter anderem Tatbestände wie „sexueller Missbrauch von Jugendlichen“ sowie „sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“. Da der relevante Zeitraum weit zurückliegt, war eine gerichtliche Verfolgung nicht mehr möglich.
Unabhängig vom staatlichen Verfahren leitete das Bistum Münster ein kirchenrechtliches Vorgehen ein, informierte das Dikasterium für die Glaubenslehre und den zuständigen Metropoliten, Kardinal Anthony Poola (Hyderabad). Zudem untersagte der Diözesanadministrator Antonius Hamers dem Beschuldigten sämtliche priesterlichen Dienste im Bistum Münster.