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Tempo 30 in Münster: Einheitliche Regelung für mehr Sicherheit und weniger Lärm

Tempo 30 in Münster: Rathaus will Tempo-Limit für die City

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Warum die Rathausmehrheit ein flächendeckendes Tempo 30 innerhalb des Rings fordert

In Münster könnte sich bald einiges auf den Straßen ändern: Die Rathausmehrheit aus Grünen, Volt, SPD und Die Linke hat einen Antrag eingereicht, der die Einführung von Tempo 30 im gesamten Bereich innerhalb des Promenadenrings vorsieht. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern.

Ein Flickenteppich, der zur Gefahr wird

Aktuell gleicht das Temporegime in Münsters Innenstadt einem Flickenteppich: Tempo-30-Zonen wechseln sich mit Tempo-50-Bereichen ab – oft ohne für Verkehrsteilnehmende klar erkennbare Übergänge. Diese uneinheitliche Regelung führt laut Antragstellerinnen und Antragstellern zu Verwirrung, Unsicherheit und potenziell gefährlichen Situationen. Viele Autofahrende wüssten häufig nicht, welche Geschwindigkeit gerade erlaubt sei.

Neue gesetzliche Grundlage ermöglicht flächendeckendes Tempo 30

Seit 2024 hat sich die rechtliche Lage geändert. Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt es Kommunen, Tempo-30-Zonen auf zusammenhängenden Strecken zu bündeln und einheitlich anzuordnen. Damit fällt ein zentrales Hindernis für großflächige Geschwindigkeitsreduzierungen weg. Die Verwaltung der Stadt Münster wurde beauftragt zu prüfen, inwiefern bestehende Tempo-30-Abschnitte innerhalb des Rings zusammengeführt werden können.

Verkehrssicherheit, Gesundheit und Lebensqualität im Fokus

Die Antragstellerinnen und Antragsteller betonen: Ein durchgängiges Tempo 30 verbessert nicht nur die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden – besonders für zu Fuß Gehende und Radfahrende – sondern trägt auch zu einer spürbaren Lärmreduzierung bei. Gleichzeitig sinkt die Belastung durch Stickoxide und Feinstaub, was gerade in dicht bewohnten Innenstadtbereichen ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität ist.

Streitpunkt Scharnhorststraße: Erneute Prüfung gefordert

Ein zweiter Antrag beschäftigt sich speziell mit der Scharnhorststraße. Diese soll nach Wunsch der Fraktionen ebenfalls in die Tempo-30-Zone im Stadtteil Pluggendorf einbezogen werden. Bisher wurde dieser Vorschlag von der Verwaltung abgelehnt – mit Verweis auf die Straßenklassifizierung: Als Kreisstraße und Ortsdurchfahrt dürfe dort nur dann Tempo 30 gelten, wenn eine konkrete Gefahrenlage bestehe.

Doch genau hier setzen die Antragsteller an. Sie argumentieren, dass die Gesetzesnovelle von 2024 bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Da nun eine erleichterte Anordnung von Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen möglich sei, müsse die Scharnhorststraße erneut unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Verwaltung der Stadt Münster wird nun die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten untersuchen, Tempo 30 im Innenstadtbereich flächendeckend einzuführen. Auch die Einbeziehung der Scharnhorststraße steht auf dem Prüfstand. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, könnten bereits in naher Zukunft viele innerstädtische Straßen einheitlich auf Tempo 30 geregelt werden.

Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtmobilität

Mit dem Vorstoß zur Einführung von Tempo 30 innerhalb des Rings setzt Münster ein deutliches Signal: Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität sollen künftig Vorrang vor schneller Autofahrt haben. Die neuen gesetzlichen Regelungen schaffen dabei die nötige Grundlage, um diesen Wandel rechtssicher und konsequent umzusetzen. Bleibt abzuwarten, wie die Verwaltung auf die Anträge reagiert – und ob bald tatsächlich flächendeckend langsamer, aber sicherer gefahren wird.

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