
Münster/Greven. Das Landgericht Münster hat am Mittwoch einen 26-jährigen Mann aus Greven wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar 2025 einen 47-jährigen Mann mit insgesamt 41 Messerstichen getötet hat. Der getötete Mann war der Ehemann einer Frau, die sich zu diesem Zeitpunkt offenbar beim Angeklagten aufhielt.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 47-Jährige versucht, die Wohnungstür des Angeklagten aufzubrechen. Dieser habe die Tür geöffnet und den Mann anschließend mit einem „machetenartigen“ Messer mehrfach attackiert. Das Opfer starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen. Beide Männer stammten laut Gericht aus Polen.
In der Urteilsbegründung hieß es, eine Notwehrlage habe nicht vorgelegen. Auch den Vorwurf des Mordes wies das Gericht zurück – Merkmale wie Heimtücke sah die Kammer nicht als erfüllt an. Daher lautete die rechtliche Bewertung auf Totschlag gemäß § 212 Strafgesetzbuch.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Das Landgericht blieb mit seinem Urteil um ein Jahr darunter. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und sich auf Notwehr berufen – diesem Antrag folgte das Gericht nicht.
Das Urteil vom 27. August 2025 ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. In einem solchen Verfahren würde ausschließlich geprüft, ob das Urteil auf einem Rechtsfehler beruht. Eine neue Beweisaufnahme findet dabei nicht statt.