Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Corona-Infektion kein Arbeitsunfall ist. Diese richtungsweisende Entscheidung wurde am Mittwoch in Stuttgart bekanntgegeben und hat potenziell weitreichende Auswirkungen.
Ein Mann, beschäftigt bei einem großen Unternehmen in Baden-Württemberg, klagte gegen die Ablehnung seiner Forderung, eine Corona-Infektion, die er sich 2021 während der Arbeitszeit zuzog, als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Er infizierte sich durch direkten Kontakt mit einem infizierten Kollegen und leidet bis heute an den gesundheitlichen Folgen.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg begründete sein Urteil damit, dass während der weltweiten Pandemie das Ansteckungsrisiko in allen Lebensbereichen signifikant erhöht war. Diese allgemeine Gefahr unterminiert die spezifische Zuordnung einer Infektion als Arbeitsunfall, da nicht nachweisbar ist, dass das Risiko am Arbeitsplatz höher als in anderen Bereichen war.
Für Arbeitnehmer bedeutet diese Entscheidung, dass Corona-Infektionen unter normalen Umständen nicht unter den Arbeitsschutz fallen und somit keine speziellen Kompensationen durch die Berufsgenossenschaften zu erwarten sind. Arbeitgeber könnten sich durch dieses Urteil bestärkt sehen, in Bezug auf präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz im Rahmen der normalen gesetzlichen Anforderungen zu agieren.
Dieses Urteil könnte zukünftige Fälle beeinflussen, in denen Arbeitnehmer versuchen, ihre Corona-Infektionen als Arbeitsunfälle geltend zu machen. Es stellt zudem die Bedeutung von präventiven Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz in den Vordergrund, insbesondere in Zeiten einer Pandemie. Die Entscheidung wirft Fragen auf bezüglich der Verantwortlichkeit von Arbeitgebern und der Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer.
Das Urteil des Landessozialgerichts könnte noch Gegenstand weiterer rechtlicher Bewertungen oder Revisionen sein, besonders wenn ähnliche Fälle unterschiedlich in anderen Gerichtsbarkeiten entschieden werden. Arbeitnehmer, die von ähnlichen Situationen betroffen sind, sollten rechtlichen Rat einholen, um ihre spezifische Situation bewerten zu lassen.