Suche
Close this search box.
Banner consident.de Anzeige

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Atommüll-Transport nach Ahaus erlaubt

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Atommüll-Transport nach Ahaus erlaubt
Foto: kalhh

Teilen:

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) sorgt für Klarheit: 152 Castorbehälter aus Jülich dürfen im Zwischenlager Ahaus gelagert werden. Damit wurde die Klage der Stadt Ahaus und eines Anwohners gegen die Einlagerung abgewiesen.

Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Keine Revision zugelassen

Die Entscheidung des OVG schließt eine Revision aus, erlaubt jedoch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Kläger kritisierten unzureichende Sicherheitsprüfungen des Zwischenlagers, insbesondere im Hinblick auf mögliche Angriffe. Das Gericht hält die Sicherheitsfragen jedoch für ausreichend geklärt.

Anzeige

Dieses Urteil ebnet den Weg für die geplante Verlagerung des Atommülls nach Ahaus, lässt jedoch viele Fragen offen.

Aktuelle Lagerung der Castorbehälter in Jülich

Die 152 Castorbehälter befinden sich derzeit weiterhin in Jülich bei Aachen. Obwohl die Genehmigung dort bereits abgelaufen ist, fehlt bisher die Transportgenehmigung für die Verlagerung nach Ahaus. Diese muss durch das Land Nordrhein-Westfalen erteilt werden. Der Zeitpunkt des Transports ist bislang unklar.

Banner Socken Anzeige

Die Situation in Jülich bleibt daher angespannt, während die Behörden auf eine zeitnahe Lösung hinarbeiten.

Kritikpunkte der Kläger

Die Stadt Ahaus und ein Anwohner hatten Klage gegen die Einlagerung des Atommülls eingereicht. Ihr Hauptkritikpunkt war die aus ihrer Sicht unzureichende Prüfung der Sicherheit des Zwischenlagers in Ahaus. Vor allem bei möglichen Angriffen von außen sahen die Kläger Risiken.

Das OVG entschied jedoch, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die Sicherheitsaspekte umfassend geprüft habe. Damit wurden die Einwände der Kläger zurückgewiesen.

Unklarheiten beim Transport nach Ahaus

Auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts bleibt der Zeitpunkt des Transports der Castoren nach Ahaus offen. Ohne eine gültige Transportgenehmigung kann die Verlagerung nicht durchgeführt werden. Damit sind weiterhin Abstimmungen zwischen den beteiligten Behörden erforderlich.

Bedeutung des Urteils für die Region

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen für Ahaus und die Region. Es bestätigt die Rechtmäßigkeit der Einlagerung, löst jedoch nicht alle offenen Fragen. Insbesondere die fehlende Transportgenehmigung und der unklare Zeitplan bleiben Herausforderungen.