Als Telekom-Mitarbeiter ausgegeben, Zutritt erlangt: Polizei sucht Zeugen in Münster-Roxel

Betrugsmasche für Telekom-Kunden: Gefahr durch Fake-E-Mails
Foto: Mika Baumeister

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Münster. In Münster Roxel hat sich am Mittwochnachmittag ein bislang unbekannter Mann Zugang zu einer Wohnung verschafft. Wie die Polizei mitteilt, ereignete sich der Vorfall gegen 17 Uhr in der Straße Schelmenstiege. Der Mann gab sich gegenüber einer 34-jährigen Bewohnerin als Mitarbeiter eines Telefondienstanbieters aus.

Mann gibt Kontrolle des Routers als Grund an

Nach Angaben der Polizei erklärte der Unbekannte, er müsse den Internetrouter überprüfen. Als Begründung nannte er angeblich anstehende Glasfaserarbeiten. Um seine Angaben zu untermauern, zeigte der Mann einen mutmaßlichen Firmenausweis vor und hielt ein Tablet in der Hand. Die 34-Jährige ließ den Mann daraufhin in ihre Wohnung.

Im weiteren Verlauf fiel der Bewohnerin auf, dass sich der Unbekannte verdächtig in den Räumlichkeiten umsah. Daraufhin wurde sie misstrauisch und forderte den Mann auf, die Wohnung zu verlassen. Der Mann kam dieser Aufforderung nach und verließ die Wohnung. Zu einem Diebstahl kam es nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

Polizei Münster bittet um Hinweise aus der Bevölkerung

Der Unbekannte wird laut Polizei als etwa 1,65 Meter groß und schlank beschrieben. Zudem soll er ein asiatisches Erscheinungsbild gehabt haben. Weitere Angaben zur Person liegen derzeit nicht vor.

Die Polizei Münster bittet Zeuginnen und Zeugen, die am Mittwochnachmittag in der Schelmenstiege oder der näheren Umgebung verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem Mann geben können, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0251 275-0 entgegen.

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Polizei warnt vor unbekannten Personen an der Wohnungstür

Im Zusammenhang mit dem Vorfall weist die Polizei darauf hin, unbekannten Personen keinen unkontrollierten Zugang zur Wohnung zu gewähren. Auch das Vorzeigen eines Ausweises sei kein ausreichender Nachweis. Bewohnerinnen und Bewohner seien nicht verpflichtet, fremde Personen hereinzulassen. Im Zweifel empfiehlt die Polizei, Rücksprache mit Vermietern oder der Hausverwaltung zu halten oder einen späteren Termin zu vereinbaren.

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