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Verurteilter IS-Kämpfer aus dem Kreis Warendorf darf abgeschoben werden

Rechtsextreme Chats Polizei Entlassung: OVG Münster bestätigt Rauswurf eines Polizisten wegen verfassungsfeindlicher Inhalte im Chat.
Foto: Edward Lich

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Münster/Warendorf. Ein verurteilter IS-Terrorist aus dem Kreis Warendorf kann nach Tadschikistan abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit den Widerruf eines früheren Abschiebungsverbots durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für rechtmäßig erklärt. Der Mann hatte gegen den Widerruf geklagt, blieb mit seiner Argumentation vor Gericht jedoch erfolglos.

IS-Kämpfer war 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden

Der heute 39-jährige Tadschike hatte sich im Jahr 2015 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und war 2017 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Nach Verbüßung seiner Haft lebte er zuletzt im Kreis Warendorf.

Zunächst hatte das BAMF 2018 ein Abschiebungsverbot festgestellt. Begründet wurde dies damals mit der Gefahr von Folter oder menschenunwürdiger Behandlung im Falle einer Rückführung nach Tadschikistan. Doch 2024 hob das Bundesamt das Verbot wieder auf – unter Verweis auf neue Erkenntnisse und diplomatische Zusicherungen aus Tadschikistan.

Gericht stützt sich auf Verbalnote und Lageeinschätzungen

In seiner Entscheidung stützt sich das Verwaltungsgericht Münster auf eine Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums. Darin wurde zugesichert, dass dem Kläger im Falle einer Rückführung keine Folter, unmenschliche Behandlung oder rechtsstaatswidrige Verfahren drohen würden. Auch aktuelle Einschätzungen des Verfassungsschutzes fanden Eingang in die Urteilsbegründung. Demnach gebe es keine belastbaren Hinweise auf systematische Misshandlungen in tadschikischen Gefängnissen.

Kläger hatte sich zuvor gegen Abschiebehaft gewehrt

Bereits im Februar 2025 war der Mann bundesweit in die Schlagzeilen geraten, weil er sich in einer Polizeiwache in Oelde mit einem Cuttermesser am Hals gegen die Einlieferung in die Abschiebehaft gewehrt hatte. Damals hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die geplante Abschiebung in einem Eilverfahren gestoppt. Dieses Verfahren betraf jedoch nicht den jetzigen Fall, sondern war ausländerrechtlicher Natur.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Münster betrifft den asylrechtlichen Teil des Verfahrens – konkret den Widerruf des Abschiebungsverbots. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Der Kläger kann jedoch noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

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