Das Verwaltungsgericht Münster hat mehrere Urteile gegen den sogenannten Krankletterer gefällt. Drei Verfahren betrafen Klagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Der Streit drehte sich um ausstehende Behandlungskosten des nicht krankenversicherten Mannes in Höhe von rund 60.000 Euro.
Die nicht versicherten Behandlungskosten belaufen sich insgesamt auf etwa 60.000 Euro. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR) forderten diese Beträge vom Mann ein. Das Gericht gab den Verbänden recht, sodass der Mann die Kosten tragen muss.
Zusätzlich zu den Behandlungskosten fallen weitere Ausgaben für den Mann an. Diese sind durch Müll und Unrat in seinem Garten entstanden. Die Stadt Münster hatte bereits Maßnahmen ergriffen, um den Müll zu beseitigen. Das Gericht entschied, dass der Mann die Kosten für die Beseitigung des Unrats tragen muss.
Neben den finanziellen Forderungen gibt es auch Beschwerden über Belästigungen der Nachbarn. Der Müll und Unrat im Garten des Mannes führten zu erheblichen Störungen im Wohnumfeld. Das Gericht wies auch diese Beschwerden als gerechtfertigt zurück.
Zwei Anträge des Mannes gegen die Stadt Münster wurden vom Gericht abgelehnt. Der Mann hatte versucht, Maßnahmen der Stadt zu verhindern. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Stadt und lehnte die Anträge ab.
Der Mann befindet sich derzeit in Haft und war nicht zur Verhandlung erschienen. Seine Abwesenheit hatte jedoch keinen Einfluss auf die Urteile. Das Gericht führte die Verhandlungen ohne ihn fort und fällte die Entscheidungen basierend auf den vorliegenden Fakten.
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Münster gegen den sogenannten Krankletterer sind eindeutig. Der Mann muss für die Behandlungskosten und die Beseitigung des Mülls aufkommen. Die Stadt Münster und die Landschaftsverbände haben ihre Forderungen erfolgreich durchgesetzt.