Das Verwaltungsgericht Münster stoppt die Abordnung von Lehrkräften an Grundschulen in zwei Fällen. Dies betrifft insbesondere die Emscher-Lippe-Region und die Schulamtsbezirke Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen.
An vielen Grundschulen in NRW herrscht ein erheblicher Lehrermangel. Das Schulministerium NRW hatte entschieden, diesen Mangel durch Abordnungen aus anderen Regionen zu beheben. Schulen sollten selbst entscheiden, welche Lehrkräfte abgeordnet werden.
Das Verwaltungsgericht Münster erklärte die Abordnungen als rechtswidrig, da sie Ermessensfehler enthielten. Eine Grundschullehrerin und ein Gymnasiallehrer klagten erfolgreich gegen ihre Abordnung. Die Bezirksregierung Münster durfte die Auswahl nicht den Schulen überlassen, da dies gegen das Beamtengesetz verstieß.
Die Auswahlkriterien der Lehrkräfte waren von Schule zu Schule unterschiedlich. In einigen Fällen wurde gelost, in anderen wurden Lehrkräfte ausgewählt, die gerade aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrten. Diese uneinheitliche Vorgehensweise führte zu Unsicherheit und Fragen bei den betroffenen Lehrkräften.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird als schwere Schlappe für die Bezirksregierung gewertet. Die Entscheidung der Bezirksregierung führte zu Unsicherheit und Fragen bei Lehrkräften. Betroffene Abordnungen wurden zum Schulstart aufgehoben und im kommenden Schuljahr nicht neu aufgegriffen.
Zehn weitere Eilverfahren stehen noch aus, und es werden ähnliche Urteile erwartet. Insgesamt sollen jedoch 256 Abordnungen im nächsten Schuljahr wie geplant durchgeführt werden. Das Gericht stellte die Abordnungen nicht grundsätzlich infrage, sondern forderte die Berücksichtigung von Ermessensfehlern.
Die Bezirksregierung will die betroffenen Schulen beraten, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zeigt die Notwendigkeit, Abordnungen sorgfältiger zu planen und gesetzeskonform durchzuführen.