
Münster. Bundesweit melden Sicherheitsbehörden seit Jahresbeginn spürbar mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und in Zügen. Für das erste Halbjahr 2025 weist die Bundespolizei 14.047 Gewaltvorfälle aus. Im Vorjahr waren es 13.543. Diese Entwicklung erhöht den Druck auf Städte, Bahnhofsbereiche gezielt zu schützen. Münster reagiert nun mit einer dauerhaft geltenden Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof.
Nordrhein-Westfalen setzt seit diesem Jahr verstärkt auf klar abgegrenzte Waffenverbotszonen. Die Landesregierung hat dafür die rechtlichen Grundlagen konkretisiert und die Umsetzung über das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) und die Kreispolizeibehörden organisiert. Ziel ist es, gefährliche Gegenstände frühzeitig aus Hotspots zu verbannen und die Präsenz der Polizei wirksamer zu machen. Die Verordnung für die Verbotszonen ist am 20. Februar 2025 in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Polizei Münster hat die Verbotszone nach Genehmigung des Innenministeriums, Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt sowie Montage der Beschilderung offiziell in Betrieb genommen. Rund 50 Hinweisschilder machen den neuen Status vor Ort sichtbar. Das Signal ist eindeutig: Messer, Waffen und andere gefährliche Gegenstände sollen aus dem Bereich rund um den Bahnhof verschwinden.
Die Waffen- und Messerverbotszone Münster umfasst zwei Teilflächen. Westlich des Hauptbahnhofs reicht sie unter anderem bis zur Promenade zwischen Windthorststraße und Schorlemerstraße, schließt die Urbanstraße, Von-Vincke-Straße, Achtermannstraße, Bahnhofstraße sowie den Berliner Platz mit ein. Am Bremer Platz verläuft die Zone zwischen Schillerstraße, Hamburger Straße, Soester Straße und Bremer Straße. Beide Bereiche gelten ohne Zeitbegrenzung, also rund um die Uhr. Offizielle Karten zum Zuschnitt stellt die Polizei als PDF bereit.
Grundsätzlich untersagt die Zone das Mitführen jeglicher Messer, unabhängig von Klingenlänge und Bauart. Ebenfalls verboten sind Schreckschuss- und Druckluftwaffen, Elektroschocker sowie Reizstoffsprühgeräte. Die allgemeinen Verbote aus dem Waffengesetz gelten ohnehin weiter, etwa für Butterfly- oder Springmesser, Schlagringe oder Totschläger. Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei Handwerksarbeiten oder wenn Messer im verschlossenen Behältnis transportiert werden. Die Verbotszone gilt dauerhaft, 24 Stunden am Tag.
In der Waffen- und Messerverbotszone Münster kann die Polizei Personen und mitgeführte Taschen auch anlassunabhängig kontrollieren, um verbotene Gegenstände sicherzustellen. Die Präsenz im Bahnhofsbereich wird sichtbar erhöht. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Schon im Juli hatte die Polizei angekündigt, den Bahnhofsumgriff als Verbotszone auszuweisen. Hintergrund sind wiederholte Einsätze im Umfeld des Hauptbahnhofs, die in der Summe das Risiko für Reisende und Passanten erhöhten. Mit der Freigabe durch das Innenministerium und der nun abgeschlossenen Beschilderung ist der Schritt vollzogen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets, das auf Prävention, sichtbare Präsenz und niedrigschwellige Kontrollen setzt.
Für Reisende und Anwohner ändert sich wenig im normalen Umgang – außer, dass Taschenmesser, Multitools oder Küchenmesser im Zonenbereich tabu sind, wenn kein berechtigter Zweck vorliegt. Gastronomiebetriebe können auf ihrem Gelände typische Arbeitsmesser weiter nutzen. Wer Werkzeuge transportieren muss, sollte sie nicht zugriffsbereit, sondern verschlossen mitführen. Sichtbare Beschilderung erleichtert die Orientierung.
Die Verbotszone ist kein Allheilmittel, sie schafft aber klare Regeln und Handlungsspielraum für Kontrollen. Die Polizei wertet Erfahrungen laufend aus und stimmt Maßnahmen mit der Stadt ab. Entscheidend wird sein, ob die Zahl gefährlicher Gegenstände im Bahnhofsbereich messbar sinkt und sich das Sicherheitsgefühl stärkt. Parallel verfolgt das Land die Entwicklung an weiteren NRW-Standorten, um die Strategie – wo sinnvoll – auszubauen oder nachzuschärfen.