In Nordrhein-Westfalen (NRW) steht das Gesundheitswesen vor großen Veränderungen. Die geplante Krankenhausreform in NRW, die auf eine Spezialisierung der Kliniken abzielt, stößt auf erheblichen Widerstand. Rund 60 Klagen wurden bislang bei verschiedenen Verwaltungsgerichten eingereicht, um gegen die neuen Regelungen vorzugehen.
Von den zahlreichen eingereichten Klagen sind allein 18 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig. Diese richten sich gegen die vom Gesundheitsministerium NRW getroffenen Entscheidungen, welche die Angebotspalette der Kliniken beschränken. Die Krankenhäuser wehren sich gegen die Einschränkung bestimmter Behandlungen, die durch etwa 6.200 Einzelentscheidungen festgelegt wurden.
Die Reform zielt darauf ab, durch die Spezialisierung der Krankenhäuser die Patientenversorgung zu optimieren. Ein weiteres Kernziel ist es, eine ortsnahe Notfallversorgung zu gewährleisten. Das Gesundheitsministerium plant, dass 90% der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten Zugang zu internistischer und chirurgischer Versorgung haben sollen. Zudem soll die intensivmedizinische Versorgung flächendeckend sicherstellt werden.
Derzeit ist noch unklar, wann die ersten richterlichen Entscheidungen zu den Klagen fallen werden. Die neue Krankenhausstruktur soll offiziell am 1. April 2025 in Kraft treten, wobei den Kliniken eine Übergangsfrist bis Ende 2025 eingeräumt wird, um die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.