
Münster. Der Zoll hat am Montagabend (12. August 2025) am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) zwei gefährliche Gegenstände im Gepäck einer Reisenden entdeckt und umgehend sichergestellt. Bei der routinemäßigen Kontrolle des Reisegepäcks stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf einen Schlagring. Eine weitere Durchsuchung des Koffers förderte zudem einen Elektroschocker zutage. Beide Gegenstände gelten laut deutschem Waffengesetz als verbotene Waffen.
Wie das Hauptzollamt Münster mitteilt, entdeckten die Beamten den Schlagring zunächst auf dem Monitor bei einer standardmäßigen Röntgenkontrolle des Gepäcks. Eine daraufhin eingeleitete, gezielte Kontrolle vor Ort führte schließlich zur Entdeckung des zweiten Gegenstands – einem Elektroschocker. Diese Kombination sorgte bei den Zollbeamten für Alarmbereitschaft, denn der Besitz beider Gegenstände ist strafbar, auch wenn keine unmittelbare Gefährdung festgestellt wurde.
„Bei beiden Gegenständen handelt es sich um verbotene Waffen. Die Kollegen am FMO haben sie deshalb sichergestellt und gegen die Reisende ein Strafverfahren eingeleitet“, erklärte Verena John, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster. Die betroffene Frau ist 50 Jahre alt und war aus dem Kosovo eingereist. Trotz des Vorfalls durfte sie ihre Reise zunächst fortsetzen, allerdings muss sie sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.