Suche
Close this search box.
Banner consident.de Anzeige

Zoll schlägt zu: Schwarzarbeit in der Logistikbranche im Münsterland im Visier

Ein Bild von einer Zollschranke. Die Zollprüfung Logistik Münsterland deckt Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge auf. Alle Fakten zu den Kontrollen.
Foto: Yvonne Huijbens auf Pixabay

Teilen:

Die Zollprüfung der Logistik im Münsterland hat erneut zahlreiche Verstöße in der Branche offengelegt. Unter der Leitung des Hauptzollamts Münster wurden gezielte Kontrollen durchgeführt, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu überprüfen. Über 50 Zollkräfte und Mitarbeitende anderer Behörden nahmen an der Aktion teil, die sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen unter die Lupe nahm. Das Ergebnis: Eine erschreckend hohe Zahl an Verstößen gegen Arbeits- und Sozialrecht.

Umfangreiche Kontrollen in der Logistikbranche

Die Zollprüfung der Logistik im Münsterland zielte auf die Überprüfung von 116 Beschäftigten ab. Dabei wurden Personal- und Beschäftigungsdaten kontrolliert, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken. In neun weiteren Fällen sichteten die Zollbeamten Geschäftsunterlagen, um mögliche Verstöße detailliert zu analysieren. Unterstützung erhielt der Zoll dabei von Fachkräften der Deutschen Rentenversicherung sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Ziel dieser Zusammenarbeit war es, ein vollständiges Bild der Arbeitsverhältnisse zu erhalten und Verstöße effizient zu dokumentieren.

Anzeige

Ergebnisse der Zollprüfung: Verstöße in mehreren Bereichen

Die Ergebnisse der Zollprüfung in der Logistikbranche des Münsterlands verdeutlichen die Notwendigkeit solcher Maßnahmen:

  • Mindestlohnunterschreitung: In sieben Fällen wurde der gesetzlich vorgeschriebene Stundenlohn von 12,41 Euro nicht eingehalten.
  • Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zehn Verdachtsfälle deuten darauf hin, dass Arbeitgeber Beiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt haben.
  • Illegale Beschäftigung: Vier Beschäftigte arbeiteten mutmaßlich ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
  • Sozialleistungsmissbrauch: Insgesamt wurden 22 Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht auf unrechtmäßigen Bezug staatlicher Leistungen besteht.

Diese Verstöße unterstreichen, dass die Logistikbranche weiterhin anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist.

Banner Socken Anzeige

Mindestlohneinhaltung im Fokus

Seit 2024 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Die Zollprüfung macht deutlich, wie wichtig die Kontrolle dieser Regelung ist. Verstöße gegen den Mindestlohn haben weitreichende Folgen: Sie benachteiligen Arbeitnehmer, schaden ehrlichen Unternehmen und untergraben die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme.