
In Schleswig-Holstein steigen die Bezüge von Beamten und Pensionären rückwirkend ab 2025. Der Landtag hat dafür am 18. September 2026 ein umfassendes Anpassungsgesetz beschlossen. Insgesamt ist bis 2027 eine Erhöhung um mindestens elf Prozent vorgesehen. Am Donnerstag, 8. Oktober, hat der Deutsche Beamtenbund die aktualisierte Besoldungstabelle für 2026 veröffentlicht. Die Nachzahlungen für zurückliegende Monate sollen mit den Novemberbezügen erfolgen. Für die Betroffenen bedeutet die Entscheidung sowohl höhere laufende Zahlungen als auch eine einmalige Nachberechnung ihrer bisherigen Ansprüche.
Die Besoldung in Schleswig-Holstein wird für drei aufeinanderfolgende Jahre angepasst. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöhen sich die Bezüge in zahlreichen Besoldungsgruppen um 3,2 Prozent, mindestens jedoch um 125 Euro monatlich. In anderen Gruppen gelten höhere Anpassungssätze. Sie reichen bei bestimmten Spitzenämtern bis zu 4,58 Prozent.
Zum 1. Januar 2026 folgt eine allgemeine Erhöhung um weitere vier Prozent. Eine zusätzliche Steigerung um 3,8 Prozent tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit ergibt sich über den gesamten Zeitraum eine Erhöhung von mindestens elf Prozent. In einzelnen unteren und oberen Besoldungsgruppen fallen die Zuwächse höher aus.
Besonders relevant ist die rückwirkende Auszahlung. Nach Angaben des Dienstleistungszentrums Personal Schleswig-Holstein sollen die erhöhten Beträge einschließlich der Nachzahlungen mit den Bezügen für November 2026 ausgezahlt werden.
Die Nachberechnung kann den Zeitraum von Januar 2025 bis einschließlich Oktober 2026 umfassen. Für jeden zurückliegenden Monat wird ermittelt, welche Differenz zwischen den bislang ausgezahlten und den neu zustehenden Bezügen besteht. Daraus ergibt sich anschließend der gesamte Nachzahlungsbetrag.
Ein Anspruch besteht für diejenigen, die im betreffenden Zeitraum tatsächlich Anspruch auf Dienstbezüge oder Versorgungsleistungen hatten. Die individuelle Höhe hängt unter anderem von Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe, Beschäftigungsumfang, Familienverhältnissen und möglichen Zulagen ab. Ein einheitlicher Nachzahlungsbetrag für alle Betroffenen ist deshalb nicht vorgesehen.
Die gebündelte Auszahlung wirkt sich auch auf die Lohnsteuer aus. Weil die Nachzahlung zusammen mit den Novemberbezügen abgerechnet wird, kann der Steuerabzug in diesem Monat deutlich höher ausfallen als gewöhnlich.
Das Dienstleistungszentrum Personal weist darauf hin, dass der Arbeitgeber die zusätzliche Belastung bei vielen Beschäftigten über den Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember teilweise ausgleichen kann. Daneben kommt unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung nach Paragraf 34 Einkommensteuergesetz infrage.
Diese steuerliche Vergünstigung muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung für 2026 geprüft werden. Sie greift nicht automatisch bei jeder Nachzahlung. Wie viel Geld nach Steuern tatsächlich verbleibt, richtet sich daher nach den persönlichen steuerlichen Verhältnissen.
Die beschlossenen Anpassungen betreffen nicht ausschließlich aktive Landesbeamte. Auch Versorgungsempfänger, darunter pensionierte Beamte, werden bei den Erhöhungen berücksichtigt. Für ihre Nachzahlungen sind die jeweiligen Versorgungsansprüche und der zugrunde liegende Ruhegehaltssatz maßgeblich.
Wer zwischen Februar 2025 und Oktober 2026 in den Ruhestand gewechselt ist oder noch wechselt, muss bei der Nachzahlung zwischen aktiven Dienstbezügen und Versorgungsbezügen unterscheiden. Für den Teil aus dem früheren aktiven Dienst bleibt die damals zuständige Zahlstelle verantwortlich.
Zusätzliche Verbesserungen gelten für Beamtenanwärter. Ihre Grundbeträge steigen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 nochmals um 30 Euro. Insgesamt ergibt sich damit eine monatliche Erhöhung um 150 Euro gegenüber dem bisherigen Ausgangsbetrag.
Hinter der Neuregelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Das Gericht hatte im September 2025 über die Berliner Beamtenbesoldung entschieden. Der im November veröffentlichte Beschluss veränderte die Maßstäbe, anhand derer die verfassungsgemäße Bezahlung von Beamten beurteilt wird.
Schleswig-Holstein reagierte darauf mit einer umfassenden Überprüfung seiner Besoldungsstruktur. Finanzministerin Silke Schneider hatte bereits im Dezember 2025 angekündigt, die neuen Maßstäbe rückwirkend zu berücksichtigen.
Für Ansprüche aus dem Jahr 2025 ist nach der Zusage des Landes kein gesonderter Antrag auf amtsangemessene Alimentation erforderlich. Die beschlossenen Anpassungen sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst berücksichtigen.
Die höheren Dienst- und Versorgungsbezüge haben erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Nach Berechnungen des Finanzministeriums entstehen für die Anpassungen der Jahre 2025 und 2026 zusätzliche Ausgaben von rund 463 Millionen Euro.
Für das Haushaltsjahr 2027 bezifferte die Landesregierung die zusätzlichen Kosten auf etwa 179 Millionen Euro. Ab 2028 werden dauerhafte jährliche Mehrausgaben von schätzungsweise 500 Millionen Euro im Kernhaushalt erwartet.
Die Belastung entsteht nicht allein durch die höheren monatlichen Grundgehälter. Auch Versorgungsleistungen und weitere besoldungsabhängige Zahlungen sind betroffen. Gleichzeitig müssen die rückwirkenden Ansprüche für bereits vergangene Monate finanziert werden. Die Zahlen beruhen auf der Kostenplanung, die das Finanzministerium im Juni zum Gesetzentwurf vorgelegt hatte.
Neben den höheren Bezügen enthält das Gesetz Änderungen im Beihilferecht. Die bisherige Mindesteinreichungsgrenze von 100 Euro für Beihilfeanträge wird abgeschafft. Zum 1. Januar 2027 steigt außerdem die maßgebliche Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehepartner und Lebenspartner auf 22.000 Euro.
Auch die technische Abwicklung wird angepasst. Für die Rückrechnung über 22 Monate benötigt das landeseigene Personalabrechnungsverfahren zusätzliche Rechenkapazitäten. Deshalb sind Eingaben in das System KoPers vom 2. bis 19. Oktober 2026 vorübergehend gesperrt. Einzelne andere Abrechnungen und Auszahlungen können sich dadurch verzögern.
Mit dem Gesetz schafft Schleswig-Holstein zudem die Grundlage dafür, Gehaltsabrechnungen künftig verstärkt digital bereitzustellen. Für viele Beamte steht zunächst jedoch die Auszahlung der erhöhten Bezüge und der rückwirkenden Ansprüche im Mittelpunkt.
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