
Die Warenhauskette Galeria steckt erneut in einem Insolvenzverfahren. Nach dem Antrag vom 2. Oktober hat das Amtsgericht Düsseldorf ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet. Alle 83 Warenhäuser sollen zunächst weiter betrieben werden. Rund 12.000 Beschäftigte müssen dennoch um ihre weitere berufliche Zukunft bangen. Am Mittwoch, 7. Oktober, zeichnete sich zumindest bei einer wichtigen Frage eine mögliche Entlastung ab: Die Chancen auf Insolvenzgeld könnten größer sein als zunächst angenommen. Eine endgültige Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit stand zunächst noch aus.
Das Amtsgericht Düsseldorf bestellte den Rechtsanwalt Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Damit befindet sich Galeria zunächst im Eröffnungsverfahren. Ein reguläres Insolvenzverfahren ist damit noch nicht endgültig eröffnet. Aufgabe der vorläufigen Verwaltung ist unter anderem, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und das vorhandene Vermögen zu sichern. Der laufende Geschäftsbetrieb soll nach bisherigen Angaben fortgesetzt werden. Für Galeria ist es bereits der vierte Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren. Zuvor hatte die Warenhauskette 2020, 2022 und 2024 Insolvenzverfahren durchlaufen.
Seit der Sanierung im Jahr 2024 wird das Unternehmen von der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsgesellschaft des Unternehmers Bernd Beetz kontrolliert. Damals schlossen neun der zuvor 92 verbliebenen Warenhäuser. Heute betreibt Galeria noch 83 Standorte.
Besonders wichtig für die Beschäftigten ist derzeit die Finanzierung ihrer Gehälter. Zunächst bestanden Zweifel, ob erneut Insolvenzgeld gezahlt werden kann. Hintergrund ist, dass das vorherige Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2024 noch unter einer sogenannten Planüberwachung steht. Unter solchen Umständen kann ein erneuter Anspruch auf Insolvenzgeld rechtlich problematisch sein.
Der aktuelle Antrag betrifft jedoch die Galeria S.à r.l. & Co. KG. Das frühere Verfahren betraf die Galeria Karstadt Kaufhof GmbH. Die Geschäftstätigkeit wurde nach der Sanierung auf die heutige Gesellschaft übertragen. Diese steht nach den vorliegenden Angaben nicht unter der Planüberwachung des früheren Verfahrens. Dadurch könnte eine erneute Zahlung formal möglich sein. Eine Entscheidung darüber trifft die Bundesagentur für Arbeit. Sie lag am Mittwoch zunächst noch nicht vor.
Nach dpa-Informationen hat die vorläufige Insolvenzverwaltung bereits Schritte für die Zahlung und eine Vorfinanzierung des Insolvenzgelds über eine Bank eingeleitet. Die monatlichen Personalkosten von Galeria werden mit rund 25 Millionen Euro angegeben. Eine Vorfinanzierung könnte verhindern, dass Beschäftigte bis zur endgültigen Auszahlung längere Zeit auf ihr Geld warten müssen.
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es ersetzt ausgefallenes Arbeitsentgelt für höchstens drei Monate vor dem maßgeblichen Insolvenzereignis. In der Regel entspricht die Zahlung dem ausgefallenen Nettoverdienst, wobei für höhere Einkommen Obergrenzen gelten. Auch bestimmte Lohnbestandteile wie Provisionen oder Überstundenvergütungen können berücksichtigt werden.
Finanziert wird die Leistung über die Insolvenzgeldumlage, die von Arbeitgebern getragen wird. Beschäftigte müssen den Anspruch grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Im Fall von Galeria ist allerdings zunächst noch entscheidend, ob die Bundesagentur die Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch als erfüllt ansieht. Eine bloße Beantragung oder geplante Vorfinanzierung bedeutet noch keine endgültige Bewilligung.
Konkrete neue Schließungsentscheidungen gibt es bislang nicht. Galeria hat erklärt, dass der Geschäftsbetrieb in allen 83 verbliebenen Häusern zunächst fortgeführt werden soll. Damit bedeutet der Insolvenzantrag nicht, dass die Kaufhäuser unmittelbar schließen.
Allerdings stand schon vor dem aktuellen Insolvenzantrag ein erheblicher Teil des Filialnetzes auf dem Prüfstand. Im Juli hatte Galeria angekündigt, die Wirtschaftlichkeit von 33 Häusern genauer zu untersuchen. Maßgeblich sind unter anderem die Mietbelastung und die Ertragskraft. Das Unternehmen wollte mit Vermietern über niedrigere Mieten oder kleinere Verkaufsflächen verhandeln. Falls keine wirtschaftlich tragfähigen Vereinbarungen zustande kommen, könnten Standorte geschlossen werden. Welche Häuser im aktuellen Insolvenzverfahren tatsächlich aufgegeben werden, war zunächst nicht entschieden.
Für Kunden ändert sich im täglichen Einkauf vorerst vergleichsweise wenig. Die Filialen bleiben geöffnet, auch der Onlinehandel wird weiter betrieben. Auf seiner aktuellen Serviceseite erklärt Galeria zudem, dass Geschenkkarten und Gutscheine weiterhin entsprechend ihrer Bedingungen gültig sind. Galeria-Geschenkkarten können demnach sowohl in den Warenhäusern der Galeria S.à r.l. & Co. KG als auch im Onlineshop eingelöst werden. Auch ältere Karstadt- und Galeria-Kaufhof-Geschenkkarten bestimmter Serien werden weiterhin akzeptiert.
Auch das Retourenportal ist weiterhin erreichbar. Galeria nennt für reguläre Onlinekäufe weiterhin ein freiwilliges Rückgaberecht von 30 Tagen. Online gekaufte Ware kann nach den aktuellen Servicebedingungen auch in einer Filiale zurückgegeben werden. Gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon.
Die erneute Krise trifft ein Unternehmen, das seit Jahren tiefgreifend verkleinert und umgebaut wird. Zahlreiche Häuser wurden in den vergangenen Insolvenzverfahren geschlossen. Gläubiger mussten erhebliche Forderungsverzichte hinnehmen. Nach der Insolvenz 2024 sollte Galeria unter neuen Eigentümern und mit einem verkleinerten Filialnetz stabilisiert werden.
Die Galeria Insolvenz 2026 zeigt nun, dass diese Neuaufstellung die finanziellen Probleme bislang nicht dauerhaft beendet hat. Für die kommenden Wochen sind vor allem drei Punkte entscheidend: die Entscheidung über das Insolvenzgeld, das Ergebnis der Prüfung des Unternehmens durch die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Zukunft des Filialnetzes. Offiziell bestätigt ist bisher nur, dass alle 83 Warenhäuser zunächst weiterbetrieben werden. Welche Standorte langfristig erhalten bleiben, war am 7. Oktober noch offen.
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