Neue Plastiksteuer soll 2027 kommen: Was sich ändern könnte

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Deutschland steuert auf eine neue Abgabe für Kunststoffverpackungen zu. Nach einem derzeit bekannten Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz sollen vom 1. Juli 2027 an 550 Euro je Tonne Kunststoff in bestimmten Verpackungen fällig werden. Betroffen wären vor allem Hersteller sowie Unternehmen, die entsprechende Verpackungen nach Deutschland verbringen oder importieren. Die Steuer ist allerdings noch nicht beschlossen. Der konkrete Entwurf ist bislang auch nicht als reguläre Bundestagsdrucksache veröffentlicht worden.

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Die geplante Plastiksteuer ab Juli 2027 verfolgt nach dem Entwurf zwei Ziele. Sie soll Unternehmen einen finanziellen Anreiz geben, weniger Kunststoff für Verpackungen einzusetzen. Gleichzeitig soll sie zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen. Für das zweite Halbjahr 2027 werden dem Entwurf zufolge rund 805 Millionen Euro kalkuliert. Ab 2028 könnten es jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro sein.

Welche Verpackungen von der neuen Steuer erfasst würden

Der bisher bekannte Entwurf sieht eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff vor. Erfasst werden sollen Kunststoffverpackungen und Kunststofffolien sowie Verbundverpackungen, deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Dazu können auch Transportverpackungen, Folien, Verschlüsse, Deckel oder Kunststoffkapseln gehören. Die Steuer soll grundsätzlich bei der Herstellung in Deutschland, beim Verbringen aus einem anderen Staat oder bei der Einfuhr entstehen.

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff sieht der Entwurf die Möglichkeit einer Steuerbefreiung auf Antrag vor. Welche Nachweise Unternehmen dafür im endgültigen Gesetz erbringen müssten und wie einzelne Sonderfälle geregelt werden, hängt von der weiteren Ausgestaltung ab. Privatpersonen sollen bei der Weitergabe betroffener Produkte nicht steuerpflichtig werden.

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Die Größenordnung des betroffenen Marktes ist erheblich. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fielen 2023 in Deutschland rund 17,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Davon entfielen rund 3,0 Millionen Tonnen auf Kunststoffverpackungen. Die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen lag nach der seit 2020 vorgeschriebenen Berechnungsmethode bei 52,2 Prozent.

Steuer ist noch nicht durch den Bundestag beschlossen

Die Bundesregierung hatte die Einführung einer Plastikabgabe bereits im Frühjahr in ihre Haushaltsplanung aufgenommen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bezifferte den erwarteten Beitrag damals auf etwa 1,4 Milliarden Euro. Die Maßnahme war Teil eines Pakets zur Stärkung der Einnahmeseite des Bundeshaushalts.

Der entscheidende Unterschied zum aktuellen Entwurf liegt im Gesetzgebungsstand. Das bereits in den Bundestag eingebrachte Haushaltsbegleitgesetz 2027 trägt die Drucksachennummer 21/7860 und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. In dessen bisher veröffentlichtem Inhalt ist eine Kunststoffverpackungsteuer noch nicht enthalten. Der aktuelle Plan sieht deshalb vor, die Regelung im weiteren Verfahren einzubringen. Ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2027 setzt voraus, dass Bundestag und gegebenenfalls weitere beteiligte Verfassungsorgane das Gesetzgebungsverfahren zuvor abschließen.

Damit sind weder der Steuersatz von 550 Euro noch der genaue Anwendungsbereich bereits geltendes Recht. Änderungen während des parlamentarischen Verfahrens bleiben möglich.

Verbraucher könnten höhere Preise zu spüren bekommen

Unmittelbar an Verbraucher richtet sich die geplante Steuer nicht. Zahlen müssten nach dem derzeitigen Konzept zunächst die betroffenen Unternehmen. Ob und in welchem Umfang diese Mehrkosten anschließend in Verkaufspreise einfließen, lässt sich nicht pauschal bestimmen.

Hersteller und Händler können zusätzliche Kosten grundsätzlich selbst tragen, durch andere Einsparungen auffangen oder ganz beziehungsweise teilweise über ihre Preise weitergeben. Wie stark einzelne Produkte betroffen wären, würde unter anderem vom Kunststoffanteil ihrer Verpackung und vom Einsatz von Recyclingmaterial abhängen. Eine feste zusätzliche Abgabe an der Supermarktkasse sieht der Entwurf nicht vor.

Wirtschaftsverbände warnen dennoch vor höheren Kosten für Unternehmen und Verbraucher. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft kritisiert neben möglichen Mehrkosten auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mögliche Ausweichbewegungen hin zu anderen Verpackungsmaterialien. Der Handelsverband Deutschland lehnt eine zusätzliche Belastung ebenfalls ab und verweist auf bereits bestehende Kosten aus Verpackungsrecht und Entsorgungssystemen. Dabei handelt es sich um Positionen der betroffenen Verbände, nicht um Prognosen über die tatsächliche Preisentwicklung.

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt dagegen grundsätzlich eine Verbrauchsteuer auf Verpackungen, fordert aber eine Beschränkung auf Einwegverpackungen. Außerdem warnt sie davor, dass Unternehmen sonst lediglich von Kunststoff auf andere Einwegmaterialien ausweichen könnten.

EU-Plastikabgabe ist etwas anderes als die deutsche Steuer

Die geplante deutsche Steuer darf nicht mit der bereits seit 2021 bestehenden sogenannten EU-Plastikabgabe verwechselt werden. Bei dieser EU-Regelung handelt es sich nicht um eine Steuer, die Brüssel direkt bei Unternehmen oder Verbrauchern erhebt. Die Mitgliedstaaten leisten vielmehr Beiträge zum EU-Haushalt, deren Höhe sich nach der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle richtet.

Der einheitliche Berechnungssatz liegt bei 0,80 Euro je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfalls. Die EU-Kommission betont ausdrücklich, dass die Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, mit welchen nationalen Maßnahmen sie Verpackungsabfälle reduzieren oder die entsprechenden Haushaltsbelastungen finanzieren.

Deutschland hat diese EU-Zahlungen bislang aus dem Bundeshaushalt finanziert. Eine nationale Steuer auf Kunststoffverpackungen ist deshalb eine eigenständige deutsche Regelung und keine automatisch von der Europäischen Union vorgeschriebene Abgabe für Hersteller.

Andere Staaten haben bereits eigene Modelle eingeführt. Spanien erhebt seit Januar 2023 eine Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen. Dort beträgt der Satz 0,45 Euro je Kilogramm nicht recycelten Kunststoffs. Großbritannien besteuert seit April 2022 bestimmte Kunststoffverpackungen mit einem Recyclinganteil von weniger als 30 Prozent. Seit April 2026 beträgt der britische Satz 228,82 Pfund je Tonne.

Entscheidung über Details steht noch aus

Für Unternehmen ist deshalb vor allem der weitere Gesetzgebungsprozess entscheidend. Der bisher bekannte Entwurf nennt zwar bereits Steuersatz, geplanten Starttermin, Steuergegenstand und mögliche Ausnahmen. Rechtsverbindlich werden diese Vorgaben aber erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und der Verkündung des Gesetzes.

Fest steht bislang, dass die Bundesregierung zusätzliche Einnahmen aus einer Plastikabgabe in ihrer Haushaltsplanung berücksichtigt und die Koalitionsfraktionen an einer konkreten Kunststoffverpackungsteuer arbeiten. Ob die derzeit vorgesehenen 550 Euro je Tonne tatsächlich ab dem 1. Juli 2027 gelten werden, entscheidet sich erst mit dem endgültigen Gesetz.

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