Bundesrechnungshof sieht wachsende Milliardenrisiken bei der Rente

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Der Bundesrechnungshof warnt vor einer deutlich zunehmenden Belastung des Bundeshaushalts durch die gesetzliche Rentenversicherung. Nach einem aktuellen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages würden bei unveränderter Rechtslage im Jahr 2040 rechnerisch 36,7 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes für Zahlungen an die Rentenversicherung benötigt. Derzeit liegt diese Quote demnach bei rund 29 Prozent. Bei einer Umsetzung weiterer Vorschläge der Alterssicherungskommission könnte der Finanzierungsbedarf nach Berechnungen der Prüfbehörde sogar auf fast 46 Prozent der Bundessteuereinnahmen steigen.

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Damit rücken die Rentenausgaben im Bundeshaushalt erneut in den Mittelpunkt der Haushaltsdebatte. Die fast 46 Prozent sind dabei keine Prognose auf Grundlage der bereits geltenden Gesetze, sondern ein Szenario für zusätzliche Reformen. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission umfassend und zügig umsetzen zu wollen.

Bund zahlt bereits mehr als 127 Milliarden Euro

Schon heute gehört die Rentenversicherung zu den größten Ausgabenposten des Bundes. Im Bundeshaushalt 2026 sind nach Angaben des Bundestages 127,42 Milliarden Euro an Leistungen für die Rentenversicherung vorgesehen. Im Regierungsentwurf für 2027 steigt dieser Betrag auf 132,04 Milliarden Euro. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst dieser Bereich 2027 insgesamt 145,22 Milliarden Euro.

Zum Vergleich: Der gesamte Bundeshaushalt soll nach dem Regierungsentwurf 2027 Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro umfassen. Das Bundesfinanzministerium erwartet Steuereinnahmen von 394,7 Milliarden Euro. Die geplante Nettokreditaufnahme beträgt 118,7 Milliarden Euro. Für 2026 sind Gesamtausgaben von 524,5 Milliarden Euro und Steuereinnahmen von 387,2 Milliarden Euro ausgewiesen.

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Die Zahlungen an die Rentenversicherung entsprechen damit knapp einem Viertel der gesamten Bundesausgaben. Die vom Rechnungshof verwendete Quote von derzeit rund 29 Prozent bezieht sich dagegen nicht auf das gesamte Haushaltsvolumen, sondern ausschließlich auf die Steuereinnahmen des Bundes.

Warum der Rechnungshof auf die Steuereinnahmen schaut

Der Bundesrechnungshof bezeichnet diese Kennzahl als Steuereinnahmenquote. Sie zeigt, welcher Anteil der Steuereinnahmen rechnerisch durch die Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung gebunden wird. Nach Auffassung der Behörde bildet diese Kennzahl die Belastung des Bundes besser ab als ein Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt oder dem gesamten Haushaltsvolumen.

In seinem veröffentlichten Bericht vom 22. Juni hatte der Rechnungshof berechnet, dass die Quote durch das bereits beschlossene Rentenpaket von 28,9 Prozent im Jahr 2025 auf 34,8 Prozent im Jahr 2031 steigen könnte. Für 2033 wurde damals eine Größenordnung von rund 36 Prozent erwartet. Ohne das Rentenpaket wäre die Quote 2031 nach dieser Rechnung etwa drei Prozentpunkte niedriger.

Das Bundesarbeitsministerium bewertet den Indikator kritischer. Nach seiner Stellungnahme im Juni-Bericht hängen die Steuereinnahmen auch von Konjunktur, Änderungen des Steuerrechts und der Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern ab. Das Ministerium hält deshalb auch den Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt für relevant. Der Bundesrechnungshof hält dagegen an der Steuereinnahmenquote als Belastungsindikator fest.

Rentenpaket verursacht zusätzliche Milliardenkosten

Zusätzliche Belastungen entstehen durch das Ende 2025 beschlossene Rentenpaket. Es stabilisiert unter anderem das Sicherungsniveau vor Steuern bis 2031 und weitet die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder weiter aus. Im aktuellen Bericht beziffert der Bundesrechnungshof die zusätzlichen Belastungen des Bundes bis 2040 auf insgesamt rund 210 Milliarden Euro.

In der öffentlich zugänglichen Berechnung vom Juni hatte der Rechnungshof für die beiden Leistungsausweitungen noch zusätzliche Bundesausgaben von insgesamt 185 Milliarden Euro bis 2039 ausgewiesen. Die neuere Berechnung reicht bis 2040 und kommt auf einen höheren Gesamtbetrag.

Nach den Angaben aus dem aktuellen Bericht entfallen rund 145 Milliarden Euro der bis 2040 berechneten Zusatzkosten auf die Stabilisierung des Rentenniveaus und etwa 65 Milliarden Euro auf die Mütterrente III.

Neue Rentenreform könnte den Bund zusätzlich belasten

Über das bereits geltende Rentenpaket hinaus arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Reform. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 33 Empfehlungen vorgelegt. Dazu gehören eine verpflichtende gesetzliche Kapitalrente, eine schrittweise Erweiterung des Versichertenkreises und Änderungen beim Renteneintritt. Für die Kapitalrente schlägt die Kommission einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent des Bruttolohns vor, der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam getragen und schrittweise eingeführt werden soll.

Besondere Bedeutung für den Bundeshaushalt hat ein vorgeschlagener Übergangsfaktor. Er soll sicherstellen, dass Menschen, die ab 2032 neu in Rente gehen und wegen einer kurzen Ansparphase noch nicht ausreichend von der Kapitalrente profitieren, beim Rentenniveau abgesichert werden. Die Kosten dieses Übergangs sollen nach Empfehlung der Kommission aus Steuermitteln finanziert werden.

Der Rechnungshof sieht darin ein Kostenrisiko. Verzögert sich der Aufbau der Kapitalrente oder fallen deren Erträge geringer aus, müsste der Bundeshaushalt länger oder stärker für die zugesagte Absicherung aufkommen. Eine feste Begrenzung dieser Belastung für den Bund sieht das Reformkonzept nach Angaben der Prüfbehörde nicht vor.

Fast 46 Prozent sind ein Reformszenario

Die Zahl von fast 46 Prozent muss deshalb von der Projektion nach geltendem Recht getrennt werden. Nach der aktuellen Rechnung des Bundesrechnungshofs steigt die Steuereinnahmenquote ohne weitere Reformschritte bis 2040 auf 36,7 Prozent. Die Größenordnung von fast 46 Prozent ergibt sich erst unter Einbeziehung zusätzlicher Reformelemente.

Die Bundesregierung hat sich politisch vorgenommen, die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission umfassend umzusetzen. Dazu gehören allerdings nicht nur Maßnahmen, die den Bundeshaushalt belasten. Die Kommission schlägt beispielsweise auch eine Erweiterung des Kreises der Beitragszahlenden und eine moderate Kopplung der Regelaltersgrenze an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung nach 2031 vor.

Damit entscheidet die konkrete gesetzliche Ausgestaltung darüber, wie hoch die zusätzliche Belastung tatsächlich ausfällt. Der Wert von fast 46 Prozent beschreibt keine bereits feststehende künftige Haushaltsquote.

Rentenfinanzierung wird zur zentralen Haushaltsfrage

Die Warnung des Rechnungshofs trifft auf einen Bundeshaushalt, in dem mehrere große Ausgabenbereiche gleichzeitig wachsen. Für 2027 plant der Bund Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro. Bis 2030 sieht der Finanzplan Ausgaben von 635,4 Milliarden Euro und Steuereinnahmen von 437,3 Milliarden Euro vor.

Der Rechnungshof argumentiert deshalb bereits in seinem Juni-Bericht, dass steigende Rentenzahlungen den finanziellen Spielraum des Bundes für andere Aufgaben einschränken können. Er fordert eine ausgewogenere Verteilung der Belastungen zwischen Rentnern, Beitragszahlenden, Bundeshaushalt und künftigen Generationen.

Die aktuelle Warnung bedeutet nicht, dass Renten gekürzt oder bereits beschlossene Leistungen zurückgenommen werden. Sie richtet den Blick vielmehr auf die Finanzierung der langfristigen Zusagen. Mit dem demografischen Wandel und den geplanten Reformen wird die Frage, welchen Anteil der Alterssicherung Beiträge, Kapitalerträge und Steuermittel übernehmen sollen, zu einem der größten finanzpolitischen Konflikte der kommenden Jahre.

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