
Volkswagen und die Konzernmarke Cupra müssen wegen Problemen mit Sicherheitsgurten weltweit mehr als 11.000 Fahrzeuge zurückrufen. Betroffen sind der neue elektrische VW ID. Polo sowie die Cupra-Modelle Terramar und Raval. Bei den Fahrzeugen können Gurte fehlerhaft befestigt sein und dadurch bei einem Unfall ihre Schutzwirkung teilweise verlieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt zwei getrennte Rückrufaktionen. In Deutschland sind insgesamt 2.175 Fahrzeuge betroffen. Für die Halter sind Überprüfungen und gegebenenfalls Reparaturen in Vertragswerkstätten vorgesehen.
Beim neuen VW ID. Polo betrifft der Rückruf das Sicherheitsgurtsystem auf der Beifahrerseite. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurde der Gurt bei bestimmten Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß an seinem Verankerungspunkt an der B-Säule befestigt. Dabei handelt es sich um die seitliche Karosseriestruktur zwischen der vorderen und hinteren Tür.
Der Mangel kann dazu führen, dass der Sicherheitsgurt bei einem Unfall nicht die vorgesehene Rückhaltewirkung erreicht. Das KBA bewertet die Einschränkung als erheblich. Die Folgen können insbesondere dann schwerwiegend sein, wenn der Gurt den Oberkörper des Beifahrers bei einem Aufprall nicht ausreichend zurückhält.
Die Rückrufaktion umfasst weltweit 1.109 Fahrzeuge. Davon entfallen 239 auf Deutschland. Betroffen sind Exemplare, die zwischen dem 21. Juli und dem 2. September 2026 produziert wurden. Der Herstellercode lautet 69G1. Beim KBA ist die Aktion unter der Referenznummer 17099R registriert.
Volkswagen sieht eine Kontrolle des Beifahrergurtes vor. Falls erforderlich, wird der Sicherheitsgurt ersetzt. Nicht jedes Fahrzeug des Modells ist betroffen. Entscheidend ist, ob die jeweilige Fahrzeug-Identifizierungsnummer zur Rückrufaktion gehört.
Auch bei Cupra geht es um eine möglicherweise fehlerhafte Befestigung. Allerdings liegt die Schwachstelle an einer anderen Stelle des Gurtsystems. Bei den Modellen Terramar und Raval können die vorderen Sicherheitsgurte an ihren unteren Verankerungspunkten nicht korrekt befestigt worden sein.
Damit sind bei Cupra sowohl die Fahrer- als auch die Beifahrerseite betroffen. Im Falle eines Unfalls kann die fehlerhafte Befestigung die Rückhaltewirkung beeinträchtigen. Die Gurte könnten die Insassen dann nicht im vorgesehenen Umfang sichern.
Nach den beim Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Angaben betrifft die Aktion weltweit 10.151 Fahrzeuge. In Deutschland müssen 1.936 Fahrzeuge überprüft werden. Der Produktionszeitraum reicht vom 7. Juni 2025 bis zum 3. September 2026.
Die Rückrufaktion trägt bei Cupra den Herstellercode 69C8 und die KBA-Referenznummer 17072R. Vertragswerkstätten sollen die vorderen Gurte und ihre Befestigungen kontrollieren. Bei festgestellten Mängeln werden die betroffenen Komponenten ausgetauscht.
Zu konkreten Motorisierungen oder Ausstattungsvarianten, auf die sich der Rückruf eingrenzen lässt, lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor.
Zusammengenommen umfassen die beiden Rückrufaktionen 11.260 Fahrzeuge. Die deutsche Teilmenge liegt bei 2.175 Autos. Damit ist der Cupra-Rückruf zahlenmäßig deutlich größer als die Aktion beim VW ID. Polo.
Trotz der unterschiedlichen Befestigungspunkte haben beide Rückrufe einen gemeinsamen sicherheitsrelevanten Hintergrund. Es geht nicht um den Komfort oder die Bedienung der Sicherheitsgurte, sondern um deren grundlegende Schutzfunktion.
Ein Sicherheitsgurt soll die Bewegungen eines Insassen bei einer plötzlichen Verzögerung begrenzen und verhindern, dass der Körper unkontrolliert nach vorne geschleudert wird. Seine Wirkung hängt nicht allein vom Gurtband und vom Gurtschloss ab. Ebenso entscheidend ist die sichere Verbindung des gesamten Systems mit der Fahrzeugstruktur.
Eine nicht ordnungsgemäß befestigte Verankerung kann diese Funktion beeinträchtigen, selbst wenn sich der Gurt im normalen Fahrbetrieb scheinbar problemlos anlegen lässt.
Nach den vorliegenden KBA-Angaben sind im Zusammenhang mit den beiden Rückrufaktionen bislang keine Sach- oder Personenschäden bekannt geworden. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass der festgestellte Mangel ungefährlich wäre.
Wer einen VW ID. Polo, Cupra Terramar oder Cupra Raval aus den genannten Produktionszeiträumen besitzt, sollte prüfen lassen, ob das eigene Fahrzeug unter den Rückruf fällt. Dafür ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, erforderlich. Sie befindet sich unter anderem in der Zulassungsbescheinigung Teil I und häufig im unteren Bereich der Windschutzscheibe.
Mit dieser Nummer können Vertragswerkstätten feststellen, ob das Fahrzeug betroffen ist und welche Maßnahme notwendig ist. Auch Halter, die noch kein Rückrufschreiben erhalten haben, können sich direkt an ihren Hersteller oder einen autorisierten Servicebetrieb wenden.
Für Rückfragen stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:
Volkswagen: 0800 8655792436, Rückrufcode 69G1
Cupra: 06150 1079991, Rückrufcode 69C8
Die vorgesehenen Arbeiten im Rahmen der Rückrufaktionen sind für betroffene Halter kostenfrei. Angaben dazu, wie lange die Werkstattaufenthalte jeweils dauern, lagen zunächst nicht vor.
Wegen der möglichen Einschränkung der Schutzwirkung sollten Fahrzeughalter außerdem beim Hersteller klären, ob der betroffene Sitz bis zur Reparatur weiter genutzt werden darf. Eine allgemeine Anweisung zur Stilllegung sämtlicher betroffener Fahrzeuge wurde für diese beiden Aktionen zunächst nicht bekannt.
Ein sicherheitsrelevanter Rückruf unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Wartung oder freiwilligen Serviceaktion. Wird eine verpflichtende Rückrufmaßnahme angeordnet, müssen betroffene Fahrzeughalter die erforderlichen Arbeiten durchführen lassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann die Umsetzung solcher Maßnahmen überwachen. Reagieren Halter trotz wiederholter Aufforderungen nicht, können weitere behördliche Schritte folgen. Im äußersten Fall ist auch eine Betriebsuntersagung beziehungsweise Stilllegung des Fahrzeugs möglich.
Die Behörde stellt auf ihrer Internetseite eine Rückrufdatenbank bereit. Dort lassen sich die veröffentlichten Aktionen anhand ihrer Referenznummern abrufen. Die genaue Betroffenheit eines einzelnen Fahrzeugs sollte allerdings über den Hersteller oder eine Vertragswerkstatt anhand der FIN geklärt werden.
Der aktuelle Rückruf bei VW und Cupra folgt auf weitere umfangreiche Werkstattaktionen im Volkswagen-Konzern. Zuletzt waren bei mehreren Konzernmarken Probleme mit Bauteilen der Lenkung bekannt geworden. Diese Rückrufe betreffen andere technische Komponenten und sind von den nun gemeldeten Problemen mit den Sicherheitsgurten zu unterscheiden.
Bei den aktuellen Gurtmängeln steht die mechanische Befestigung im Mittelpunkt. Die vorgesehenen Maßnahmen bestehen deshalb aus einer Überprüfung der betroffenen Gurtsysteme und, falls notwendig, dem Austausch von Komponenten.
Für die Fahrzeughalter ist vor allem entscheidend, dass die erforderlichen Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden. Ein äußerlich intakter Sicherheitsgurt ist bei den betroffenen Modellen kein verlässlicher Nachweis für eine ordnungsgemäße Verankerung. Erst die Kontrolle in der Werkstatt kann klären, ob das jeweilige Gurtsystem den vorgesehenen Zustand aufweist.
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