
Münster. Ein Studentenwohnheim, Social Media als Vertriebsweg und ein mutmaßlicher Entsorgungsversuch im Dortmund-Ems-Kanal: Der am Donnerstag gestartete Drogenprozess vor dem Landgericht Münster zeichnet das Bild eines über Jahre aufgebauten Netzwerks. Sechs Männer müssen sich wegen bandenmäßigen Handels mit großen Mengen Cannabis verantworten.
Angeklagt sind insgesamt sechs Personen. Vier der Beschuldigten stammen aus Gronau und sind zwischen 26 und 31 Jahre alt. Hinzu kommen ein 27-jähriger Mann aus Münster sowie ein 26-Jähriger aus Ahaus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besitzen alle Angeklagten die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die meisten Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Beim Angeklagten aus Ahaus sowie beim Münsteraner wurde der Haftbefehl allerdings außer Vollzug gesetzt. Beide stehen damit unter Auflagen auf freiem Fuß.
Im Kern des Verfahrens steht der Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge. Der Tatzeitraum soll sich von 2023 bis 2025 erstrecken. Laut Anklage sollen mehr als 800 Kilogramm Cannabis nach Deutschland eingeführt worden sein, unter anderem aus Spanien und Marokko. Die mutmaßlichen Erlöse beziffert die Staatsanwaltschaft auf rund fünf Millionen Euro.
Rechtlich handelt es sich um einen besonders schweren Vorwurf. Das bandenmäßige Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge kann mit Freiheitsstrafen von mindestens fünf Jahren geahndet werden. Auch nach den neuen Cannabis-Regelungen bleibt insbesondere die Einfuhr sowie der großangelegte Handel strafbar.
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Nach Darstellung der Anklage soll ein Angeklagter aus Gronau zunächst den Einkauf und Import des Cannabis organisiert haben. Der Vertrieb sei über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste gesteuert worden. Später sollen weitere Beteiligte hinzugekommen sein, darunter auch die Freundin eines Angeklagten.
Einzelnen Mitangeklagten werden unterstützende Aufgaben vorgeworfen, etwa Fahrdienste, Hotelbuchungen, das Anmieten von Wohnungen sowie das Portionieren, Etikettieren und Versenden der Drogen. Als Liefer- und Lagerorte nennt die Anklage unter anderem eine Wohnung in Ahaus sowie ein Zimmer in einem Studentenwohnheim an der Boeselagerstraße in Münster.
Eine zentrale Szene des Verfahrens spielt im Februar 2025. Damals wurden Zivilfahnder auf die Münsteraner Wohnung aufmerksam. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll ein Angeklagter die Observanten gefilmt haben. Kurz darauf sei versucht worden, eine Tasche mit Betäubungsmitteln im Dortmund-Ems-Kanal zu versenken.
Angler beobachteten den Vorgang und verständigten die Polizei. Die Tasche wurde sichergestellt und gilt als eines der wichtigsten Beweismittel im Verfahren.
Mehrere Angeklagte haben angekündigt, im weiteren Verlauf des Prozesses Aussagen zur Sache machen zu wollen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 23. Januar angesetzt. Insgesamt sind nach öffentlich zugänglichen Informationen mehrere Verhandlungstage geplant.