Abschiebungen im Münsterland: Über NRW-Schnitt, Bocholt vorn

Abschiebungen im Münsterland: Bocholt NRW-weit vorn
Symbolfoto: Caroline Muffert

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Münsterland. Im Münsterland liegt die Zahl der Abschiebungen im Verhältnis zu den registrierten Ausreisepflichtigen deutlich über dem NRW-Durchschnitt. Besonders fällt Bocholt auf: Dort wurden 2025 insgesamt 46 Rückführungen bei 149 Ausreisepflichtigen verzeichnet. Das entspricht einem rechnerischen Wert von 30,9 Prozent und ist der höchste unter den kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, die am 15. Oktober 2026 veröffentlicht wurde.

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Bocholt liegt landesweit vorn, Münster unter dem Durchschnitt

Die Abschiebungen im Münsterland unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Behörden. Nach den amtlichen Zahlen erreichte Bocholt 2025 mit 46 Rückführungen bei 149 registrierten Ausreisepflichtigen einen Wert von 30,9 Prozent. Die Ausländerbehörde des Kreises Borken kam auf 74 Rückführungen bei 538 Ausreisepflichtigen und damit auf 13,8 Prozent. Im Kreis Coesfeld wurden 61 Rückführungen bei 626 Ausreisepflichtigen verzeichnet. Das entspricht 9,7 Prozent.

Im Kreis Steinfurt lag das Verhältnis mit 93 Rückführungen bei 1.015 Ausreisepflichtigen bei 9,2 Prozent. Der Kreis Warendorf erreichte mit 58 Rückführungen bei 836 Ausreisepflichtigen einen Wert von 6,9 Prozent. Niedriger fielen die Zahlen in Rheine und Münster aus: Rheine kam mit zehn Rückführungen bei 177 Ausreisepflichtigen auf 5,6 Prozent. In der Stadt Münster standen 40 Rückführungen insgesamt 753 registrierten Ausreisepflichtigen gegenüber, was 5,3 Prozent entspricht.

Insgesamt ergibt sich für die sieben kommunalen Ausländerbehörden des Münsterlandes ein rechnerisches Verhältnis von 9,3 Prozent. Landesweit liegt der vergleichbare Wert bei 6,1 Prozent. Grundlage sind die Rückführungen einschließlich Dublin-Überstellungen im Jahr 2025 und die zum 31. Dezember registrierten Ausreisepflichtigen. Dabei handelt es sich nicht um eine tatsächliche Abschiebequote einer gleichbleibenden Personengruppe. Die Zahlen erlauben auch keine unmittelbare Aussage darüber, wie viele der Betroffenen rechtlich und tatsächlich abgeschoben werden konnten.

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Hilfe aus Coesfeld: Nur vier von 73 Behörden nahmen Angebot an

Neben den regionalen Abschiebezahlen sorgt ein Unterstützungsangebot der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld für Diskussionen. Im Jahr 2024 hatte die Behörde im Auftrag des NRW-Fluchtministeriums kommunale Ausländerbehörden angeschrieben. Hintergrund waren ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten, bei denen fehlende Reisedokumente als Grund für eine Duldung registriert waren. Die ZAB bot Unterstützung bei der Beschaffung sogenannter Passersatzpapiere an.

Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Von 73 angeschriebenen Ausländerbehörden nahmen nach Angaben des Ministeriums lediglich vier die Unterstützung an. 18 antworteten nicht, bei zwei weiteren ließ sich nicht abschließend nachvollziehen, ob die Nachricht überhaupt eingegangen war. Die übrigen Behörden erklärten, keine Hilfe zu benötigen oder die Verfahren selbst bearbeiten zu wollen.

Insgesamt betrafen die übermittelten Listen 1.245 Personendatensätze. Als Reaktion gingen 143 Amtshilfeersuchen zur Beschaffung von Passersatzpapieren ein. Bis zur Auskunft des Ministeriums waren 53 Personen zurückgeführt worden. Daraus lässt sich allerdings nicht ableiten, dass alle übrigen Personen hätten abgeschoben werden können oder dass die Behörden untätig geblieben waren.

Auch Münster erhielt eine Liste mit einer kleinen zweistelligen Zahl an Personen. Nach Angaben der Stadt gegenüber dem WDR waren diese Fälle jedoch falsch zugeordnet. Wie viele der übermittelten Datensätze andere Ausländerbehörden im Münsterland betrafen, geht aus den bisher ausgewerteten Angaben nicht hervor.

FDP fordert Konsequenzen, Landesregierung verweist auf Abschiebehindernisse

Die FDP-Landtagsfraktion sieht in den unterschiedlichen Rückführungszahlen ein strukturelles Problem. Ihr integrationspolitischer Sprecher Alexander Steffen erklärte in einer Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026: „Abschiebungen dürfen nicht von der Postleitzahl abhängen.“ Steffen kritisiert, dass sich die Abschiebepraxis zwischen den Kommunen deutlich unterscheidet. Die FDP fordert deshalb, die Verantwortung für Abschiebungen vollständig auf das Land zu übertragen. Kommunale Ausländerbehörden sollen sich nach Vorstellung der Fraktion stärker auf die Integration von Menschen mit Bleibeperspektive konzentrieren.

Die Landesregierung warnt dagegen vor einfachen Schlussfolgerungen aus den Zahlen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage verweist sie unter anderem auf unterschiedliche Herkunftsstaaten, fehlende Reisedokumente, rechtliche Abschiebehindernisse und die personelle Ausstattung der Behörden. Nicht jeder registrierte Ausreisepflichtige könne tatsächlich abgeschoben werden. Deshalb lasse sich aus der Höhe des statistischen Verhältnisses allein nicht auf die Qualität der behördlichen Arbeit schließen.

Zugleich arbeitet das Land bereits an einer stärkeren Zentralisierung. Seit September 2026 wird in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster erprobt, bestimmte Rückführungsaufgaben auf die Zentralen Ausländerbehörden zu übertragen. Das soll die kommunalen Behörden entlasten und die Verfahren vereinheitlichen.

Die Zahlen zeigen damit erhebliche Unterschiede zwischen den Ausländerbehörden im Münsterland. Während Bocholt beim rechnerischen Verhältnis landesweit an der Spitze steht, liegt Münster unter dem NRW-Durchschnitt. Welche Rolle dabei unterschiedliche Fallkonstellationen, rechtliche Hindernisse und die Organisation der Behörden spielen, lässt sich aus den statistischen Angaben allein nicht bestimmen.

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