Münsteraner SPD-Kandidierende fordern Initiative für AfD-Verbotsverfahren

Münsters SPD-Kandidierende unterstützen einen Vorstoß für ein AfD-Verbotsverfahren. In NRW gibt es unterschiedliche Wege.
v.l.: Sven Frenck, Landtagskandidat der SPD im Wahlkreis 85 Münster III - Coesfeld III, Madita Fester, Landtagskandidatin der SPD im Wahlkreis 84 Münster II, Jan Bläs, Landtagskandidat der SPD im Wahlkreis 83 Münster I - Steinfurt IV.

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Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot nimmt auch in Münster Fahrt auf. Die SPD-Landtagskandidierenden Madita Fester, Sven Frenck und Jan Bläs stellen sich hinter den Vorstoß des nordrhein-westfälischen SPD-Fraktionschefs Jochen Ott. Nordrhein-Westfalen soll demnach eine Initiative für ein Verbotsverfahren über den Bundesrat anstoßen.

Münsteraner SPD-Kandidierende unterstützen Vorstoß zum AfD-Verbot

Die drei Kandidierenden wollen, dass Nordrhein-Westfalen beim möglichen AfD-Verbot in Münster und darüber hinaus eine aktivere Rolle übernimmt. Nach Angaben der SPD soll im Januar 2027 eine entsprechende Initiative in den Landtag eingebracht und dafür auch um Unterstützung bei CDU und Grünen geworben werden.

Madita Fester verweist auf einen früheren Parteitagsbeschluss: „Wir haben uns bereits im Mai 2025 auf unserem Parteitag für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.“ Sven Frenck fordert ebenfalls ein konkretes Verfahren: „Die Sorge vor dem Ausgang eines Verfahrens darf nicht dazu führen, dass ein rechtsstaatlich vorgesehenes Verfahren gar nicht erst eingeleitet wird.“ Jan Bläs verweist unter anderem auf die Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall und auf juristische Untersuchungen zur Partei.

Entscheidung liegt beim Bundesverfassungsgericht

Bläs verweist zudem auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Dieses kommt zu einer kritischen juristischen Bewertung der AfD, ersetzt aber keine staatliche oder gerichtliche Entscheidung. Verbindlich über die Verfassungswidrigkeit einer Partei könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Einen Antrag können Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat stellen. Nordrhein-Westfalen könnte deshalb nur eine Initiative im Bundesrat anstoßen. Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen nicht nur verfassungsfeindliche Ziele vorliegen. Es müssen auch konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass eine Partei ihre Ziele zumindest erfolgreich verfolgen könnte.

Wüst setzt bislang auf Prüfung

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst verfolgt bislang einen anderen Weg. Er setzt auf eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zunächst ergebnisoffen prüfen soll, ob die Voraussetzungen für weitere verfassungsrechtliche Schritte gegen die AfD vorliegen. Der Vorstoß von Jochen Ott und den Münsteraner SPD-Kandidierenden geht weiter, weil er konkret auf eine Bundesratsinitiative für ein Verbotsverfahren zielt.

Die Kandidierenden wollen dafür auch in Münster Unterstützung gewinnen. Fester erklärt: „Es eröffnet uns die Möglichkeit, in einem rechtsstaatlichen Verfahren gegen Parteien vorzugehen, die unsere Demokratie bedrohen.“

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