Alte Blutbuche am Rostockweg in Münster löst Protest aus

Am Rostockweg in Münster sorgt die geplante Fällung einer alten Blutbuche für Protest. Der Fall zeigt die Grenzen der Baumschutzsatzung.
Symbolbild: Caroline Muffert

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Münster. Ein Instagram-Aufruf der Initiative „Platanenpower“ hat den Streit um eine alte Blutbuche am Rostockweg in Münster in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Die Gruppe macht dort auf die geplante Fällung des Baumes aufmerksam und ruft Anwohner dazu auf, sich an Politik und Verwaltung zu wenden. Hintergrund ist ein Bauvorhaben auf dem Grundstück, für das nach Angaben der Stadt eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung vorliegt.

Im Viertel hat die Diskussion inzwischen spürbar an Fahrt aufgenommen. Mehrere Anwohner kritisieren die geplante Entfernung des Baumes und hoffen, dass sich noch eine Lösung finden lässt, bei der die Buche erhalten bleibt.

Protest vor Ort und Mahnwache im Rostockweg

Der Konflikt ist inzwischen auch im Straßenbild sichtbar. Vor dem Grundstück, auf dem die Blutbuche steht, haben Anwohner Protestzettel angebracht. Zudem findet seit Anfang März eine angemeldete Mahnwache statt. Nach Angaben der Initiatoren versammeln sich Unterstützer täglich am frühen Nachmittag in Höhe des Hauses Rostockweg 32.

Parallel dazu wird über soziale Netzwerke weiter für Aufmerksamkeit geworben. Die Initiative „Platanenpower“ ruft dazu auf, politische Vertreter und die Stadtverwaltung anzuschreiben, um auf den Fall aufmerksam zu machen.

Neubauprojekt als Auslöser der geplanten Fällung

Nach Angaben der Stadt Münster steht die geplante Fällung im Zusammenhang mit einem Neubauprojekt auf dem Grundstück. Ohne die Entfernung des Baumes könne das Grundstück nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden.

In solchen Fällen kann die Baumschutzsatzung Ausnahmen zulassen. Wenn ein Bauvorhaben baurechtlich zulässig ist und ein geschützter Baum innerhalb der vorgesehenen Bebauungsfläche steht, kann eine Genehmigung zur Fällung erteilt werden.

Warum eine Fällung auch im März möglich sein kann

Für viele Anwohner überraschend ist vor allem der Zeitpunkt der geplanten Maßnahme. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt für Gehölze grundsätzlich eine Schutzfrist vom 1. März bis zum 30. September. In dieser Zeit sollen vor allem Brutplätze von Vögeln und andere Lebensstätten geschützt werden.

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Eine Fällung kann dennoch möglich sein, wenn eine Genehmigung bereits vor Beginn der Schutzfrist erteilt wurde. Voraussetzung ist jedoch, dass vor der Umsetzung überprüft wird, ob sich im Baum Nester oder andere Lebensstätten geschützter Tierarten befinden.

Baumschutzsatzung der Stadt Münster setzt Rahmen

Seit Oktober 2023 gilt in Münster eine Baumschutzsatzung, die größere Bäume im Stadtgebiet grundsätzlich unter Schutz stellt. Geschützt sind in der Regel Bäume ab einem bestimmten Stammumfang.

Die Satzung enthält jedoch auch Ausnahmeregelungen. Eine Fällung kann erlaubt werden, wenn ein Bauvorhaben sonst nicht umgesetzt werden könnte oder wenn andere überwiegende Gründe vorliegen. In solchen Fällen können Ersatzpflanzungen vorgeschrieben werden. Wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist, kann auch eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden.

Alte Stadtbäume spielen wichtige Rolle für Klima und Stadtbild

Große und ältere Bäume gelten im städtischen Raum als besonders wertvoll. Sie spenden Schatten, verbessern das Mikroklima und können über viele Jahre hinweg Kohlenstoff speichern.

Darüber hinaus bieten sie Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Gerade deshalb werden Fällungen großer Altbäume häufig intensiv diskutiert, wenn Bauprojekte oder Veränderungen im Umfeld geplant sind.

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