
Münster. Der arbeitsrechtliche Konflikt zwischen Preußen Münster und dem ehemaligen Mannschaftskapitän Marc Lorenz beschäftigt das Arbeitsgericht länger als zunächst erwartet. Eine nach dem ersten Gütetermin erzielte Einigung war kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist von der anwaltlichen Vertretung des Spielers zurückgezogen worden. Deshalb wird das Verfahren erst am 6. März 2026 um 10.30 Uhr in einem neuen Kammertermin fortgesetzt. Das bestätigte das Arbeitsgericht auf Nachfrage. Eine außergerichtliche Einigung bleibt dennoch jederzeit möglich.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die juristische Bewertung der fristlosen Kündigung, die Preußen Münster im Sommer 2025 gegen Lorenz ausgesprochen hatte. Streitentscheidend sind dabei mögliche Pflichtverletzungen sowie die Frage, ob die hohen Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung erfüllt waren.
Zudem geht es um mögliche Folgeansprüche wie Restgehälter oder eine Abfindung. Parallel laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stehen nicht im direkten Zusammenhang mit dem arbeitsrechtlichen Verfahren – beide Instanzen bewerten unterschiedliche rechtliche Aspekte.
Lorenz zählte über Jahre zu den Führungsspielern des SCP, die Trennung hatte entsprechend hohe Wellen geschlagen. Seit Sommer 2025 gilt das Verhältnis zwischen Klub und Spieler als schwer belastet. Rund um die Kündigung gab es öffentlich zahlreiche Spekulationen zu Hintergründen und möglichen Verfehlungen. Sportlich hat Preußen Münster seinen Kader längst ohne Lorenz weiterentwickelt.
Fristlose Kündigungen im Profisport gehören zu den rechtlich anspruchsvollsten Maßnahmen. Die Nachweisanforderungen sind hoch, weshalb viele solcher Verfahren am Ende in einem Vergleich oder einer finanziellen Einigung münden. Der kommende Kammertermin gilt als entscheidende Phase: Hier wird entweder ein Vergleich erzielt oder die Grundlage für ein Urteil gelegt.
Für den SCP geht es vor allem um die Bestätigung der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung. Für Lorenz entscheidet das Verfahren über mögliche Nachzahlungen, die arbeitsrechtliche Bewertung seiner Entlassung und nicht zuletzt über seine Reputation im Profifußball.
Da sportlich bereits ohne ihn geplant wird, bleibt die juristische Klärung vor allem für die persönliche Zukunft des Spielers relevant.