„Aus dem Weg räumen“: Frau soll Attacken auf Lebensgefährten geplant haben

Überfall WG Prozess Münster: Acht Angeklagte stehen wegen schweren Raubs, Gewalt und Geldforderungen vor Gericht.
Foto: Kelly Sikkema

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Münster. Am Landgericht Münster hat ein aufsehenerregender Strafprozess begonnen, der tiefe Einblicke in ein eskaliertes Beziehungsgeflecht gibt. Im Mittelpunkt stehen schwere Vorwürfe: gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung. Laut Anklage soll eine 28-jährige Frau ihren neuen Partner dazu gedrängt haben, ihren damaligen Lebensgefährten in Münster anzugreifen.

Vorwürfe vor dem Landgericht Münster

Verhandelt wird der Fall vor dem Landgericht Münster. Angeklagt ist ein 49 Jahre alter Mann, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2023 zweimal versucht zu haben, einen Mann in Münster-Gievenbeck schwer zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tatserie keinen spontanen Gewaltausbruch, sondern ein gezielt vorbereitetes Vorgehen.

Mutmaßliche Anstiftung aus einer Dreiecksbeziehung

Eine zentrale Rolle spielt eine 28-jährige Russin, die als mutmaßliche Anstifterin gilt. Nach Darstellung der Anklage soll sie ihren neuen Liebhaber aufgefordert haben, ihren in Münster lebenden Lebensgefährten „aus dem Weg zu räumen“. Als Motiv habe sie angegeben, sich von dem Mann bedroht und unter Druck gesetzt gefühlt zu haben. Er habe ihrem neuen Leben und ihrer neuen Beziehung im Weg gestanden.

Die Frau war 2014 nach Deutschland gekommen, hatte einen Spätaussiedler geheiratet und einen Sohn bekommen. Nach der Scheidung im Jahr 2022 begann sie eine Beziehung mit einem Mann aus Belarus, mit dem sie eine gemeinsame Tochter hat. Diese neue Beziehung führte nach Überzeugung der Ermittler schließlich zu den gewalttätigen Eskalationen.

Zwei Angriffe innerhalb weniger Wochen

Der erste Tatkomplex ereignete sich auf einem Parkplatz vor der Wohnung des späteren Opfers in Münster-Gievenbeck. Dort soll der Angreifer seinem Ziel aufgelauert und versucht haben, ihn mit einem Elektroschocker außer Gefecht zu setzen. Der Plan scheiterte, das Opfer blieb unverletzt und konnte fliehen.

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Rund zwei Wochen später kam es zu einem zweiten, deutlich heftigeren Angriff. In dieser Nacht soll die Frau dem Täter Zugang zur Wohnung des Geschädigten verschafft haben. Es entwickelte sich ein massiver Kampf. Nach Angaben der Anklage setzte der Angreifer erneut einen Elektroschocker ein, hatte zudem ein Messer und Handschellen bei sich und würgte sein Opfer bis zur Atemnot. Trotz blutender Kopf- und Gesichtsverletzungen gelang es dem Angegriffenen, den Mann aus dem Haus zu drängen.

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Angeklagter mit bewegter Vorgeschichte

Der mutmaßliche Täter stammt aus der Ukraine, wurde in Usbekistan geboren und kam nach Beginn des russischen Angriffskrieges nach Deutschland. Er lebte zuletzt mit seiner Familie in Kamen. Im Prozess wurde auch bekannt, dass gegen ihn und die mutmaßliche Anstifterin bereits wegen Diebstahlsdelikten ermittelt worden sein soll. Diese Aspekte spielen für die Bewertung der Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit der Beteiligten eine Rolle.

Juristische Einordnung der Tatvorwürfe

Die Staatsanwaltschaft geht von gefährlicher Körperverletzung aus, weil nach ihrer Auffassung Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge eingesetzt wurden. Elektroschocker werden in der Rechtsprechung regelmäßig als solche Tatmittel diskutiert. Da das Opfer überlebte, steht zudem der Vorwurf der versuchten Tat im Raum. Auch die Rolle der Frau ist rechtlich brisant: Sollte sich der Vorwurf der gezielten Planung bestätigen, käme eine Bestrafung wegen Anstiftung in Betracht, die strafrechtlich einem Täterschaftsvorwurf gleichkommt.

Der Prozess vor dem Landgericht Münster wird in den kommenden Verhandlungstagen fortgesetzt. Ein Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten haben.

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