Betrug mit wertlosen Büchern: Landgericht Münster verurteilt fünf Männer

Bandenbetrug Bücher Landgericht Münster: Haftstrafen nach Urteil
Symbolbild: Jessica Ruscello

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Münster. Mit deutlichen Haft- und Bewährungsstrafen ist am Mittwoch ein umfangreicher Betrugsprozess am Landgericht Münster zu Ende gegangen. Fünf Männer aus verschiedenen Städten mussten sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie bundesweit zahlreiche Menschen mit einer gezielten Masche um hohe Geldbeträge gebracht hatten.

So funktionierte die Betrugsmasche

Nach Überzeugung der Kammer trat die Gruppe unter dem Deckmantel eines angeblichen Buchhandels auf. Betroffene wurden mit dem Versprechen gelockt, wertvolle Büchersammlungen lukrativ weiterzuverkaufen. In den Haushalten der Geschädigten seien jedoch Gebühren, Kautionen oder der Kauf zusätzlicher Bücher verlangt worden, die tatsächlich kaum oder gar keinen Marktwert hatten. Zu den angekündigten Weiterverkäufen oder Auktionen kam es in den bekannten Fällen nicht. Der finanzielle Schaden summierte sich nach Ermittlerangaben auf rund 950.000 Euro bei fast hundert Betroffenen im gesamten Bundesgebiet.

Ermittlungen mit bundesweiter Dimension

Bereits Anfang 2025 hatten Polizei und Staatsanwaltschaft umfangreiche Durchsuchungen in mehreren Städten durchgeführt. Dabei wurden Bargeld, Wertgegenstände, Fahrzeuge sowie zahlreiche Unterlagen sichergestellt. Alle fünf Beschuldigten kamen zunächst in Untersuchungshaft. Die Ermittler gingen von einer arbeitsteilig organisierten Gruppe aus, die gezielt ältere Menschen angesprochen haben soll.

Unterschiedliche Rollen, unterschiedliche Strafen

Im Urteil differenzierte das Gericht deutlich zwischen den einzelnen Beteiligten. Zwei Angeklagte aus Bottrop, denen eine zentrale Rolle im Ablauf zugeschrieben wurde, erhielten Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren. Ein weiterer Angeklagter aus Berlin wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Für einen Mann aus Bielefeld setzte das Gericht eine Bewährungsstrafe fest.

Ein Angeklagter aus dem Kreis Steinfurt kam mit einer vergleichsweise milden Strafe davon. Nach Ansicht des Gerichts war er nicht als direkter Verkäufer tätig, sondern übernahm organisatorische Aufgaben. Unter anderem soll er ein Gewerbe angemeldet und Bankkonten eröffnet haben, über die Geldflüsse liefen. Die Kammer wertete seine Rolle dennoch als strafbar, verhängte aber eine Bewährungsstrafe.

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Emotionale Szenen am letzten Prozesstag

Am letzten Verhandlungstag wurde noch ein psychologisches Gutachten verlesen, das sich mit den familiären Auswirkungen der Haft auf ein Kind eines Angeklagten befasste. Die Ausführungen sorgten im Zuschauerraum für sichtbare Emotionen. In ihren letzten Worten zeigten sich alle Verurteilten reuig und betonten, familiäre Verantwortung unterschätzt zu haben.

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Geldauflagen und weitere Folgen

Neben Freiheits- und Bewährungsstrafen ordnete das Gericht zusätzliche Geldauflagen an. Diese richten sich nach den jeweils erlangten Beträgen und bewegen sich im vier- bis fünfstelligen Bereich. Mit dem Urteil ist der strafrechtliche Teil des Verfahrens abgeschlossen, zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten bleiben davon unberührt.

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