
Münster. Der Biohof Biolee kann nach langem Ringen um seine Zukunft aufatmen: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat dem Genossenschaftsmodell des jungen Hofs Recht gegeben. Damit darf das Land, auf dem künftig Gemüse und Bildungsarbeit entstehen sollen, nun erworben werden. Für die Gründer Sarah Hoffmanns und David Büchler endet damit eine anderthalbjährige juristische Hängepartie, die sie beinahe das gesamte Projekt gekostet hätte.
Nach übereinstimmenden Medienberichten hatte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen den Verkauf der sechs Hektar großen Fläche bislang blockiert. Hintergrund ist das Grundstücksverkehrsgesetz, das vorsieht, dass landwirtschaftliche Flächen in erster Linie an aktive Landwirte vergeben werden sollen. Da Biolee als Genossenschaft organisiert ist, war die Zustimmung verweigert worden. Das OLG sah diese Begründung nun als nicht stichhaltig an. Bis Anfang November kann die Kammer noch Rechtsmittel einlegen.
Der Biohof Biolee setzt auf ein alternatives Modell: Eine Kommanditgesellschaft, an der die Kulturland-Genossenschaft beteiligt ist, erwirbt die Flächen und verpachtet sie langfristig an den Hof. Für die Betreiber bedeutet das eine weitgehende Pachtsicherheit und Unabhängigkeit von kurzfristigen Verträgen.
Das OLG Hamm bestätigte nun, dass dieses Modell mit den Zielen des Grundstücksverkehrsgesetzes vereinbar ist. Demnach drohe keine „ungesunde Verteilung von Grund und Boden“, wenn Flächen gemeinschaftlich und ökologisch genutzt werden. Nach Angaben der Genossenschaft schafft das Urteil Klarheit für ähnliche Projekte im Münsterland, die auf gemeinschaftliches Eigentum setzen, um Flächen langfristig dem Markt zu entziehen.
Zugleich setzt das Urteil ein Signal für Neugründungen: Laut Branchenberichten gelten steigende Bodenpreise und bürokratische Hürden als Hauptgründe, warum junge Landwirtinnen und Landwirte kaum Chancen auf eigene Flächen haben. Das OLG erkannte in seiner Begründung an, dass diese Hindernisse besonders Quereinsteiger treffen – wie im Fall Biolee.
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Der Fall Biolee steht stellvertretend für die wachsende Bewegung alternativer Landwirtschaftsmodelle, die regionale Versorgung, Bodenschutz und Bildung miteinander verbinden wollen. Auf dem Hof nahe Münster werden bereits Schulgarten- und Mitmachprojekte angeboten, bei denen Familien und Kinder Landwirtschaft unmittelbar erleben können.
Für Mitgründer David Büchler ist das Urteil deshalb mehr als nur ein juristischer Erfolg. Nach seinen Angaben zeigt die Entscheidung, dass ökologische Betriebe auch ohne klassische Hofnachfolge eine Perspektive haben können. Das Modell der Kulturland-Genossenschaft könne Vorbild sein – sowohl für das Münsterland als auch für andere Regionen, in denen Flächenkonkurrenz und hohe Preise den Zugang erschweren.
Wie es weitergeht, entscheidet sich in den kommenden Wochen: Sollte die Landwirtschaftskammer auf weitere Rechtsmittel verzichten, kann der Kaufvertrag endlich vollzogen werden. Damit würde Biolee das werden, was die Initiatoren seit Jahren anstreben – ein Ort, an dem ökologische Landwirtschaft und Bildung Hand in Hand gehen.