
Der Bürgerentscheid geht auf eine Initiative zurück, die sich gegen die geplanten Umbenennungen von Skagerrakstraße, Langemarckstraße, Admiral-Scheer-Straße, Admiral-Spee-Straße und Otto-Weddigen-Straße ausspricht. Die Gruppe hatte im Sommer 2025 über 6.000 gültige Unterschriften eingereicht. Die Stadt bestätigte im November die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Auslöser für die politische Debatte waren historische Einordnungen, nach denen mehrere der Straßennamen Bezüge zum Nationalsozialismus aufweisen. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hatte deshalb bereits im Mai beschlossen, die Namen zu ändern. Die Initiative möchte diese Entscheidungen rückgängig machen. Nun entscheidet die Bürgerschaft, ob die Umbenennungen bestehen bleiben oder die bisherigen Namen erhalten werden. Die Abstimmungsfrage wird mit einem einfachen Ja oder Nein beantwortet.
Für einen Erfolg des Bürgerbegehrens genügt eine Mehrheit der gültigen Stimmen. Zusätzlich muss ein Quorum erreicht werden: Über zehn Prozent der Stimmberechtigten müssen für den Erhalt der bisherigen Namen votieren. Das entspricht knapp 11.000 Menschen. Der Entscheid besitzt damit eine hohe kommunalpolitische Bedeutung, da er über den Umgang mit historisch belasteten Straßennamen in Münster-Mitte bestimmt und zugleich Signalwirkung für die Stadtgesellschaft haben dürfte.
Der Zeitplan des Wahlamts steht fest: Zwischen dem 12. und 18. Januar versendet die Stadt Münster die Benachrichtigungen zusammen mit einem Informationsblatt. Parallel dazu eröffnet am 14. Januar das Abstimmungsbüro im Stadthaus 1. Dort können Bürgerinnen und Bürger werktags bis 18 Uhr und samstags bis 16 Uhr ihre Stimme abgeben. Am 6. Februar schließt das Büro aus rechtlichen Gründen bereits um 15 Uhr.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Briefabstimmungsunterlagen anzufordern. Damit will die Stadt Münster laut Mitteilung eine hohe Beteiligung ermöglichen und eine unkomplizierte Stimmabgabe sicherstellen. Am Abstimmungssonntag öffnen die lokalen Abstimmungslokale in den 37 Bezirken zwischen 8 und 18 Uhr.
Nach aktuellem Stand sind 108.685 Menschen im Bezirk Münster-Mitte stimmberechtigt. Ihnen wird am 8. Februar die Frage vorgelegt, ob die Entscheidungen zur Umbenennung der fünf Straßen aufgehoben werden sollen. Die Stadt informiert online sowohl über die Hintergründe der Straßennamen als auch über den Bürgerentscheid selbst.