Bürgerentscheid zu Straßennamen in Münster-Mitte: Abstimmungsunterlagen werden verschickt

In Münster wurde ein Bürgerbegehren zu Straßennamen mit NS-Bezug eingereicht. Was hinter dem Streit steht und wie es weitergeht.
Die Admiral-Scheer-Straße und die Skagerrakstraße sind zwei von fünf Straßennamen, für deren Erhalt die Stadt jetzt ein Bürgerbegehren entgegengenommen hat. ©Stadt Münster

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Münster. In Münster-Mitte beginnt die heiße Phase vor dem Bürgerentscheid zu fünf umstrittenen Straßennamen. Die Stadt verschickt ab sofort die Abstimmungsbenachrichtigungen und öffnet zusätzlich ein zentrales Abstimmungsbüro. Am 8. Februar fällt die Entscheidung, ob die bisherigen Straßennamen bestehen bleiben oder geändert werden.

Entscheidung fällt am 8. Februar

Rund 108.000 Stimmberechtigte im Stadtbezirk Münster-Mitte sind aufgerufen, sich an dem Bürgerentscheid zu beteiligen. Abgestimmt wird über die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße, die Otto-Weddigen-Straße sowie die Langemarckstraße. Alle fünf Straßen liegen im Stadtbezirk Münster-Mitte und stehen seit Längerem politisch und gesellschaftlich zur Diskussion.

Die Abstimmung findet am Sonntag, 8. Februar, in insgesamt 37 Abstimmungslokalen statt. Diese sind an dem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Stimmberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Stadt verschickt Benachrichtigungen und Infos

Das Wahlamt der Stadt Münster versendet die Abstimmungsbenachrichtigungen zwischen dem 12. und 18. Januar. Zusammen mit der Benachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten ein Informationsblatt zum Bürgerentscheid. Daraus geht unter anderem hervor, in welchem Abstimmungslokal die Stimme am 8. Februar abgegeben werden kann.

Mit der Benachrichtigung besteht außerdem die Möglichkeit, die Briefabstimmung zu beantragen. Dies ist schriftlich oder bis einschließlich 1. Februar auch online möglich. Briefwahlstimmen müssen spätestens am Abstimmungstag bis 16 Uhr bei der Stadt eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.

Vorzeitige Stimmabgabe im Stadthaus 1

Neben der Abstimmung am Wahlsonntag bietet die Stadt auch eine frühzeitige Stimmabgabe an. Ab Mittwoch, 14. Januar, öffnet im Stadthaus 1 ein zentrales Abstimmungsbüro. Dort können Stimmberechtigte ihre Stimme bis Freitag, 6. Februar, persönlich abgeben.

Das Abstimmungsbüro ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Am letzten Öffnungstag, dem 6. Februar, schließt das Büro bereits um 15 Uhr. Die Stadt empfiehlt, zur Stimmabgabe die Benachrichtigung und einen gültigen Personalausweis mitzubringen.

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Hintergrund: Bürgerbegehren führt zur Abstimmung

Dem Bürgerentscheid vorausgegangen ist ein Bürgerbegehren der Bürgerinitiative für Münsters Straßen. Die Initiative hatte im vergangenen Sommer mehr als 6.000 gültige Unterschriften eingereicht, um die Umbenennung der Straßen zu verhindern. Der Rat der Stadt Münster bestätigte im November die Zulässigkeit des Begehrens.

Da die Bezirksvertretung Münster-Mitte dennoch an ihrem Beschluss zur Umbenennung festhielt, kommt es nun zum Bürgerentscheid.

So lautet die Abstimmungsfrage

Die Stimmberechtigten entscheiden mit „Ja“ oder „Nein“ über die Frage, ob die im Mai 2025 gefassten Beschlüsse zur Umbenennung der fünf Straßen aufgehoben werden sollen. Damit verbunden ist auch eine rechtliche Wirkung: Der Bürgerentscheid ersetzt einen Beschluss der Bezirksvertretung.

Damit das Ergebnis gültig ist, reicht nicht nur eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zusätzlich muss ein Quorum erreicht werden. Mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten im Stadtbezirk Münster-Mitte, aktuell mindestens 10.812 Personen, müssen für den Erhalt der Straßennamen stimmen.

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