CDU Münster im Zwist um Ratsherr Olaf Bloch: Rücktritt oder freies Mandat?

Ein Überwachungsvideo zeigt CDU-Ratsherr Olaf Bloch beim Tausch grüner Wahlflyer gegen eigene. Die CDU distanziert sich, Bloch bittet um Entschuldigung.
Symbolbild: Foto: Daniel Lobo / CC BY 2.0 via Wikimedia Commons //upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/59/Everyone_Else_Wants_Junk_Mail_%286471508085%29.jpg" alt="Symbolfoto Briefkasten mit Werbung

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Münster. In der CDU Münster eskaliert der Streit über den Umgang mit Ratsherr Olaf Bloch. Der Kommunalpolitiker aus dem Stadtteil Kinderhaus war im Kommunalwahlkampf durch ein Fehlverhalten aufgefallen: Ein privat aufgenommenes Video zeigt, wie er Wahlflyer einer anderen Partei aus Briefkästen entnimmt und eigene verteilt. Der Vorgang führte zu Ermittlungen der Polizei und belastet die Partei kurz nach der Wahl erheblich. Während die Parteispitze auf Distanz geht und den Rückzug empfiehlt, plädieren einige Mitglieder dafür, dass Bloch sein Direktmandat behält.

Staatsanwaltschaft Münster prüft strafrechtliche Relevanz

Nach dem Wahlkampf-Vorfall übernahm der Staatsschutz der Polizei Münster zunächst die Ermittlungen, da es sich um einen politisch motivierten Sachverhalt handelt. Die Ermittlungsakten wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft Münster übergeben. Dort wird geprüft, ob der Fall eine strafrechtliche Relevanz besitzt. Eine Entscheidung, ob ein Verfahren eingeleitet wird, steht noch aus.

Nach bisherigem Stand geht es um mehrere Fälle, bei denen Wahlflyer aus Briefkästen entnommen worden sein sollen. Strafrechtlich könnte das Entfernen fremder Sendungen als Diebstahl oder Besitzstörung gewertet werden, ein klarer Präzedenzfall besteht jedoch nicht. In der Vergangenheit wurden ähnliche Fälle in NRW – etwa bei entwendeten oder beschädigten Wahlplakaten – meist als Ordnungswidrigkeiten behandelt und selten strafrechtlich verfolgt.

Parteiinterner Streit über Mandat und Glaubwürdigkeit

Innerhalb der CDU Münster herrscht Uneinigkeit, wie mit dem gewählten Ratsherrn umzugehen ist. Die Kreis- und Fraktionsführung favorisiert einen Mandatsverzicht, um weiteren Reputationsschaden abzuwenden. Aus Teilen der Basis, insbesondere aus den nördlichen Stadtbezirken, kommt hingegen Rückhalt für Bloch. Diese Mitglieder verweisen auf den Wählerwillen: Bloch gewann im Wahlbezirk Kinderhaus-Ost/Sprakel mit rund 3,5 Prozentpunkten Vorsprung das Direktmandat.

Unabhängig von den parteiinternen Diskussionen läuft beim CDU-Kreisverband ein Ordnungsverfahren, das nach Bekanntwerden des Falls beantragt wurde. Der Ratsherr wurde bereits angehört, eine Entscheidung liegt bislang nicht vor. Offen ist zudem, ob er in die neue CDU-Ratsfraktion aufgenommen wird. Sollte das nicht geschehen, würde er als fraktionsloses Mitglied agieren – mit Rede- und Stimmrecht im Rat, aber geringeren Einflussmöglichkeiten bei Ausschussbesetzungen.

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Soll Olaf Bloch das Mandat zurückgeben?

Die rechtliche Lage in Nordrhein-Westfalen ist eindeutig: Ein Mandatsverzicht kann nur freiwillig erfolgen. Nach § 37 des Kommunalwahlgesetzes NRW verliert ein Ratsmitglied sein Mandat lediglich bei Verlust der Wählbarkeit oder wenn ein Gericht die Wahl für ungültig erklärt. Parteibeschlüsse oder öffentlicher Druck reichen dafür nicht aus.

Andere Kommunen zeigen, wie unterschiedlich in vergleichbaren Fällen gehandelt wurde. In Düsseldorf trat 2014 ein CDU-Ratsherr nach internen Vorwürfen freiwillig zurück, um seine Partei zu entlasten. In Dortmund hingegen behielt 2024 eine Ratsfrau ihr Mandat, obwohl ihre Partei sie zum Rücktritt aufforderte. Beide Fälle verdeutlichen: Das Mandat ist höchstpersönlich und nicht an die Partei gebunden – rechtlich kann niemand zum Rücktritt gezwungen werden.

Politisch allerdings können Fraktionen Einfluss nehmen. Der Ausschluss aus einer Fraktion oder eine Nichtaufnahme sind möglich, wenn das Vertrauensverhältnis als zerstört gilt. Verwaltungsgerichte haben jedoch mehrfach entschieden, dass fraktionslose Mitglieder nicht grundsätzlich benachteiligt werden dürfen. Sie haben Anspruch auf faire Beteiligung an den Ratsgeschäften – auch wenn ihr Einfluss faktisch geringer bleibt.

Juristische und politische Perspektive

Rein rechtlich gilt Olaf Bloch weiterhin als gewählter Ratsherr der Stadt Münster. Das Mandat endet nur bei gerichtlicher Entscheidung oder freiwilligem Verzicht. Derzeit ist weder das eine noch das andere absehbar. Politisch hingegen steht die CDU Münster vor einer schwierigen Abwägung zwischen Integrität, öffentlicher Erwartung und Respekt vor dem Wählerwillen.

Während die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüft, versucht die Partei, Schaden vom bevorstehenden Neustart im Rat abzuwenden. In der konstituierenden Sitzung Anfang November wird sich zeigen, ob Bloch sein Mandat tatsächlich wahrnimmt – und ob die CDU Münster einen Weg findet, den innerparteilichen Konflikt zu befrieden, ohne die Glaubwürdigkeit weiter zu gefährden.

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