
Münster. Vor dem Landgericht Münster beginnt am Donnerstag ein umfangreicher Prozess wegen mutmaßlichen Drogenhandels im großen Stil. Sechs Angeklagte müssen sich wegen zahlreicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Im Zentrum steht der Vorwurf, über Jahre hinweg große Mengen Cannabisprodukte gehandelt und damit Millionenbeträge erwirtschaftet zu haben.
Der Prozess startet am Donnerstag, 8. Januar 2026, vor dem Landgericht Münster. Zuständig ist die 22. Große Strafkammer. Bereits jetzt sind mehrere weitere Verhandlungstage bis in den März hinein angesetzt.
Auf der Anklagebank sitzen insgesamt sechs Personen. Vier von ihnen stammen aus Gronau, darunter drei Männer im Alter von 26, 29 und 31 Jahren sowie eine 30-jährige Frau. Zudem sind ein 26-Jähriger aus Ahaus und ein 27-Jähriger aus Münster angeklagt.
Als Hauptangeklagter gilt ein 29-jähriger Mann aus Gronau. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, seit dem Jahr 2023 in erheblichem Umfang mit Cannabisprodukten gehandelt zu haben. Die Drogen sollen aus Spanien oder Marokko nach Deutschland eingeführt worden sein, teils im zwei- bis dreistelligen Kilogrammbereich.
Der Weiterverkauf soll vor allem über soziale Netzwerke wie Instagram organisiert worden sein. In der Anklageschrift werden insgesamt acht Taten aufgeführt.
Ab Sommer 2024 sollen mehrere Mitangeklagte den Hauptbeschuldigten unterstützt haben. Die 30-jährige Lebensgefährtin wird beschuldigt, unter anderem Fahrten übernommen, Hotelaufenthalte organisiert und Lagerwohnungen angemietet zu haben.
Weitere Angeklagte sollen für Etikettierung, Lagerung und Versand der Drogen zuständig gewesen sein. In gemeinschaftlicher Tat sollen so rund 500 Kilogramm Marihuana und Haschisch umgesetzt worden sein.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster soll der Hauptangeklagte mehr als drei Millionen Euro aus dem Drogenhandel erzielt haben. Zusätzlich beantragt die Anklage die Einziehung weiterer rund zwei Millionen Euro, die aus gemeinschaftlichen Taten mit der Lebensgefährtin stammen sollen.
Insgesamt geht die Anklage von einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Euro aus.
Der Prozess verdeutlicht erneut, welche Dimensionen der illegale Drogenhandel annehmen kann, insbesondere wenn soziale Medien als Vertriebskanal genutzt werden. Bei Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge drohen nach dem Gesetz mehrjährige Freiheitsstrafen, vor allem bei bandenmäßigem Vorgehen und internationaler Beschaffung.
Der Fortgang des Verfahrens wird an mehreren weiteren Terminen im Januar, Februar und März 2026 verhandelt.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu