
E-Scooter gehören in Münster längst zum Stadtbild. Ob am Aasee, in der Altstadt oder auf den Radwegen Richtung Uni: Die elektrischen Roller sind flexibel, schnell und praktisch. Gleichzeitig bergen sie Risiken, vor allem in den späten Abendstunden. Ein Blick auf die aktuelle Unfallstatistik für 2024 und die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt: Alkohol und falsche Nutzung bleiben zentrale Problemfelder.
Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten in Münster ist in etwa gleichgeblieben: 2024 registrierte die Polizei 102 solcher Fälle, ein Jahr zuvor waren es 103. Von den Betroffenen wurden zwölf Personen schwer und 76 leicht verletzt. Besonders auffällig: In 25 Fällen war Alkohol die Hauptursache: Das entspricht grob einem Viertel aller Unfälle mit Verletzten.
Die Münsteraner Zahlen spiegeln ein bundesweites Bild wider. Am häufigsten kommt es zu Alleinunfällen: Stürze durch zu hohe Geschwindigkeit, Bordsteinkanten, Straßenbahnschienen oder Schlaglöcher sind ein Dauerproblem. Ein weiterer Risikofaktor ist die falsche Flächennutzung. Viele Fahrerinnen und Fahrer weichen auf Gehwege aus, obwohl sie dort nicht fahren dürfen.
Überdurchschnittlich oft spielt Alkohol eine Rolle. Bereits kleine Mengen erhöhen die Sturzgefahr erheblich. Auch Zusammenstöße an Kreuzungen und Einmündungen sind typisch. Sie entstehen häufig beim Abbiegen oder Queren von Straßen, insbesondere im Kontakt mit Autos. Besonders gefährdet sind Kopf und Gesicht: Unfallanalysen zeigen, dass bei Stürzen genau diese Körperregionen stark betroffen sind. Ein Helm, auch wenn er nicht vorgeschrieben ist, kann das Risiko deutlich verringern.
Rechtlich gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge. Damit greifen die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Regel.
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Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne Auffälligkeiten erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Regel folgen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder einem Unfall droht eine Straftat wegen „relativer Fahruntüchtigkeit“. Bei 1,1 Promille spricht das Gesetz von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ – unabhängig vom Fahrverhalten. In diesem Fall drohen regelmäßig eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wichtig ist: Auch wer nur mit dem Roller fährt, riskiert seinen Pkw-Führerschein. Ein E-Scooter selbst erfordert zwar keinen Führerschein, die Strafen wirken sich jedoch direkt auf die Fahrerlaubnis für Auto oder Motorrad aus.
Die Verkehrsregeln sind klar: Vorrang haben Radwege. Gibt es keine Radverkehrsfläche, muss die Fahrbahn genutzt werden. Auf Gehwegen ist das Fahren verboten, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzzeichen erlaubt es ausdrücklich. Verstöße ziehen nicht nur Bußgelder nach sich, sondern erhöhen auch das Unfallrisiko erheblich.
Viele Unfälle lassen sich mit einfachen Maßnahmen verhindern. Wer nüchtern fährt, reduziert das Risiko erheblich. Radwege sollten konsequent genutzt werden, Bordsteine und Schienen gilt es langsam und in flachem Winkel zu überqueren. Ein Helm schützt bei Stürzen, vor allem nachts, wenn die Sichtverhältnisse schlechter sind. Ebenso wichtig: kein Tandemfahren, kein Handy in der Hand und auf ausreichende Beleuchtung achten. Gerade im Herbst und Winter sollten Fahrer sichtbar bleiben.