Einbrüche in zwei Wohnhäusern: Polizei Münster bittet um Hinweise

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Symbolfoto, Foto: Jonas Augustin

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Münster. Gleich zwei Wohnhäuser waren am Sonntagabend Ziel von Einbrechern – in den Stadtteilen Kinderhaus und Nienberge. Nach Angaben der Polizei Münster ereigneten sich die Taten am 9. November in den frühen Abendstunden, als die Bewohner nicht zu Hause waren.

In Kinderhaus drangen die Täter zwischen 16:30 und 19:50 Uhr in ein Reihenhaus an der Straße „Am Burloh“ ein. Nach ersten Ermittlungen gelangten sie über die aufgehebelte Terrassentür ins Innere des Gebäudes und suchten dort gezielt nach Wertgegenständen. Dabei entwendeten sie hochwertigen Schmuck und konnten anschließend unerkannt flüchten. Die Polizei schätzt, dass die Täter möglicherweise mit einem Fahrzeug in der Nähe unterwegs waren, um ihre Beute zu transportieren.

Die Ermittler haben Spuren am Tatort gesichert und hoffen nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer in dem genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet hat, wird gebeten, sich bei der Polizei Münster zu melden.

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Versuchter Einbruch in Nienberge bleibt ohne Beute

Nur wenig später kam es in Nienberge zu einem weiteren Einbruch. Zwischen 17:30 und 19 Uhr wurde dort in der Isolde-Kurz-Straße versucht, in ein Einfamilienhaus einzudringen. Auch hier verschaffte sich der Täter gewaltsam Zutritt, indem er eine Tür aufhebelte. Im Inneren wurden mehrere Räume durchsucht, doch offenbar fand der Einbrecher nichts von Wert und verließ das Haus ohne Diebesgut.

Nach Polizeiangaben könnte ein Zusammenhang zwischen beiden Taten bestehen, da Vorgehensweise und Tatzeit ähnlich waren. Die Ermittler prüfen derzeit, ob dieselben Täter in beiden Fällen aktiv waren. Die Polizei rät Anwohnern, auf verdächtige Bewegungen in der Nachbarschaft zu achten und bei Auffälligkeiten sofort den Notruf 110 zu wählen.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit registriert die Polizei regelmäßig eine Zunahme von Wohnungseinbrüchen. Durch gezielte Präventionsarbeit und aufmerksame Nachbarn sollen solche Delikte künftig verhindert werden.

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