
Die Deutsche Umwelt-Hilfe (DUH) hat in einer aktuellen Auswertung scharf kritisiert, dass viele Städte in Deutschland beim Gehwegparken zu nachlässig vorgehen – darunter auch Münster. Nur ein Drittel der befragten Kommunen ahndet laut DUH illegales Gehwegparken konsequent. Der Großteil, so die Umweltschützer, dulde Verstöße oder entscheide von Fall zu Fall. Für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen kann das zum täglichen Hindernislauf werden.
In ihrer bundesweiten Abfrage hat die DUH 105 Städte zu ihrer Praxis beim Gehwegparken befragt. Das Ergebnis: Nur 33 Kommunen untersagen das Parken auf Gehwegen grundsätzlich. Besonders in Niedersachsen wird oft ein Auge zugedrückt – von acht Großstädten ahnden nur Osnabrück und Salzgitter die Verstöße konsequent.
Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich laut DUH ein gemischtes Bild. Während Paderborn Gehwegparken teils bis zu einem Meter Restgehwegbreite toleriert, trifft Münster Entscheidungen im Einzelfall. Diese Ermessenspraxis führt laut Umwelt-Hilfe dazu, dass in manchen Straßen sogar komplett zugeparkte Gehwege hingenommen werden.
Die Stadt Münster verweist darauf, dass Gehwegparken grundsätzlich verboten ist – es sei denn, Markierungen oder Schilder erlauben es ausdrücklich. Das Ordnungsamt greift nach eigenen Angaben ein, wenn Fußwege für Kinderwagen oder Rollstühle unpassierbar werden. In der Praxis bedeutet das: Wird die Restgehwegbreite zu gering, droht das Abschleppen.
Bereits 2022 hatte Münster im Zuge des Projekts „Faires Parken“ in der Melchersstraße begonnen, Parkflächen neu zu ordnen. Dort gilt: Gehwegparken ist nur erlaubt, wenn mindestens 1,60 Meter Gehwegbreite bleiben. Diese Regel orientiert sich am sogenannten „Karlsruher Modell“. Doch ein flächendeckendes Konzept für das gesamte Stadtgebiet gibt es bislang nicht.
Nach Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 4 StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur dann zulässig, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO verweist zudem auf technische Richtlinien, die eine Regelbreite von 2,50 Metern für Gehwege empfehlen. Wird diese Breite unterschritten, gilt der Gehweg als nicht barrierefrei nutzbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Kommunen illegales Gehwegparken nicht dauerhaft dulden dürfen. Zwar dürfen Städte bei der Kontrolle Schwerpunkte setzen, Untätigkeit oder pauschale Duldungen seien aber rechtswidrig. Diese Entscheidung erhöht den Druck auf viele Kommunen, einheitliche Regelungen zu schaffen.
Wie es konsequenter gehen kann, zeigt das Beispiel Osnabrück. Dort werden falsch parkende Autos grundsätzlich abgeschleppt, sobald Gehwege für Kinderwagen oder Rollstühle nicht mehr passierbar sind. Die Stadt begründet ihre Linie mit Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung im öffentlichen Raum – eine Haltung, die die DUH ausdrücklich lobt.
Auch Berlin gilt als Vorbild: Die Hauptstadt hat in den letzten Jahren das konsequente Ahnden von Gehwegverstößen forciert. Fahrzeuge werden dort nicht nur verwarnt, sondern regelmäßig entfernt, um die Barrierefreiheit sicherzustellen.
Die Deutsche Umwelt-Hilfe fordert einheitliche Regeln für alle Städte. Gehwege müssten überall mindestens 2,50 Meter breit bleiben, um auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar zu sein. Duldungen von 50 Zentimetern, wie sie in Jena gemeldet wurden, oder 90 Zentimetern in Lübeck seien laut DUH ein massiver Verstoß gegen die Barrierefreiheit.
Ziel der Umwelthilfe ist es, Kommunen zu verpflichten, illegales Gehwegparken nicht länger zu ignorieren. Nur so könne der öffentliche Raum wieder allen Menschen zur Verfügung stehen – nicht nur den Autofahrern.