
Münster. Nach der Gen-Z-Demonstration mit rund 1.700 Teilnehmenden am Samstag, 31. Oktober 2026, ermittelt die Polizei Münster wegen des Ausrufs „From the river to the sea“. Die Parole war während des Protestzuges durch die Innenstadt aus einzelnen Teilen der Versammlung zu hören, inzwischen hat die Polizei eine Strafanzeige gefertigt. Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Münster zeigt sich entsetzt und spricht von einem Aufruf zur Vernichtung Israels. Die Organisatoren wollten sich zu den Rufen nicht äußern.
Die Demonstration unter dem Motto „Gen Z regelt: Gegen Wehrpflicht, kaputte Schulen, Rechtsruck, Sozialkürzungen“ startete am Samstag um 14 Uhr am Hafenplatz und endete gegen 16.45 Uhr an der Stubengasse. Angemeldet waren rund 200 Teilnehmende, in der Spitze kamen laut Polizei jedoch etwa 1.700 Menschen.
Aus einzelnen Teilen des Zuges waren dabei Rufe der Parole „From the river to the sea“ zu hören. Die Polizei hat deswegen Ermittlungen eingeleitet und eine Strafanzeige gefertigt. Eine weitere Anzeige betrifft den Einsatz von Pyrotechnik, verletzt wurde dabei niemand. Insgesamt zog die Polizei dennoch eine positive Bilanz und sprach von einem überwiegend friedlichen Verlauf. Die Versammlungsfreiheit sei gewährleistet gewesen, und auch die Beeinträchtigungen für Unbeteiligte hätten sich trotz der deutlich höheren Teilnehmerzahl weitgehend begrenzen lassen.
Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Münster verurteilt die Rufe deutlich. „Man muss es klar benennen. ‚From the river to the sea‘ ist ein Aufruf zur Vernichtung des einzigen jüdischen Staates und damit antisemitisch“, erklärte Hanna Rybak als Vertreterin des Vorstands gegenüber MS Aktuell. „Mit den eigentlichen Anliegen der Demonstration, etwa der Bildungspolitik, haben solche Parolen nichts zu tun. Das Thema wird ausgetauscht und von Antisemitismus überlagert.“
Die Gemeinde sieht den Vorfall als Teil einer größeren Entwicklung. „Wir beobachten mit großer Sorge, wie sich antisemitische Parolen in Europa, in Deutschland und auch in Münster wie ein Flächenbrand ausbreiten. Überrascht sind wir davon allerdings nicht, denn jüdische Gemeinden werden im Vorfeld solcher Demonstrationen oft ausdrücklich gewarnt. Wir befürchten, dass dies nicht der letzte Vorfall bleiben wird.“
Kritik an den Parolenrufen kommt auch von Simone Pelikan, die aktives Mitglied der Jüdischen Gemeinde Münster ist. Sie wandte sich nach der Demonstration an die Redaktion von MS Aktuell und kritisierte insbesondere, dass der Slogan im Liveticker zunächst als „umstritten“ beschrieben worden war, weil diese Formulierung aus ihrer Sicht der Bedeutung der Parole und ihren Auswirkungen auf jüdische Menschen nicht gerecht werde. „Wenn in Münster ‘From the River to the Sea’ gerufen wird, dann ist das für uns als Jüdinnen und Juden in Münster kein umstrittener Slogan, sondern der Aufruf zur Auslöschung Israels. Es verunsichert jüdische Menschen und besonders unsere Kinder und Jugendlichen zutiefst“, erklärte Pelikan.
Dabei betont sie ausdrücklich, dass sie ihre persönliche Einschätzung als Jüdin schildert und nicht im Namen der Jüdischen Gemeinde spricht. Nach ihrem Hinweis hat MS Aktuell die Einordnung im Liveticker präzisiert und um den rechtlichen Hintergrund ergänzt.
Die englische Parole bedeutet übersetzt „Vom Fluss bis zum Meer“ und bezeichnet das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, in dem auch der Staat Israel liegt. Befürworter verstehen sie nach eigener Darstellung als Forderung nach Freiheit und gleichen Rechten für Palästinenserinnen und Palästinenser. Kritiker und jüdische Organisationen sehen darin dagegen eine Absage an das Existenzrecht Israels. Zugleich gehört die Parole zum Sprachgebrauch der islamistischen Terrororganisation Hamas. Das Bundesinnenministerium stufte die Wortfolge im Zusammenhang mit dem am 2. November 2023 erlassenen Betätigungsverbot gegen die Hamas als Kennzeichen der Organisation ein. Rechtlich relevant ist insbesondere Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, der die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt, wozu ausdrücklich auch Parolen gehören können. Bei einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Mehrere Gerichte haben die Verwendung der Parole bereits als strafbar bewertet. So verurteilte das Landgericht Berlin I im Dezember 2025 einen Mann unter anderem wegen der Verwendung der Parole, bereits ein Urteil aus dem Jahr 2024 war rechtskräftig geworden. Im Januar 2026 hob zudem das Berliner Kammergericht einen Freispruch auf, weil es die rechtliche Bewertung des Amtsgerichts beanstandete. Allerdings kommt es weiterhin auf die Umstände des Einzelfalls an. So betonte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2024, dass sich eine Strafbarkeit nicht automatisch allein aus der Aufnahme der Parole in die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums ergibt. Auch die Bundesregierung erklärte im März 2026, dass die konkrete Verwendung von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bewertet werden müsse, wobei unter anderem der Zusammenhang der Äußerung und ihre Verwendung als Kennzeichen der Hamas maßgeblich seien.
Die Demonstration richtete sich ursprünglich gegen die Wehrpflicht, Sozialkürzungen, Probleme im Bildungssystem und einen aus Sicht der Organisatoren zunehmenden politischen Rechtsruck, der Nahostkonflikt stand nicht im Mittelpunkt der Veranstaltung. MS Aktuell hat die Organisatoren um eine Stellungnahme zu den Rufen gebeten, eine Äußerung dazu lehnten sie jedoch ab. Ob und wie die Versammlungsleitung während des Aufzugs auf die Parolen reagiert hat, bleibt damit offen. Die Polizei Münster hat die strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, wer die Parole gerufen hat und wie die konkrete Verwendung rechtlich zu bewerten ist.
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