Grube Teutschenthal stellt Betrieb ein und will gesamte Belegschaft kündigen

Ein multikulturelles Restaurant an der Wolbecker Straße in Münster schließt nach acht Jahren. Warum das Konzept endet – und wie es am Standort weitergeht.
Symbolbild: Evan Wise

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Die Insolvenz der Grube Teutschenthal in Sachsen-Anhalt hat weitreichende Folgen für die Beschäftigten und die weitere Sicherung des ehemaligen Bergwerks. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am Montag, 2. November 2026, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GTS Grube Teutschenthal Sicherungs GmbH & Co. KG eröffnet. Der Geschäftsbetrieb wurde bereits zum 31. Oktober eingestellt. Rund 90 Beschäftigten drohen Kündigungen. Gleichzeitig ist weiterhin ungeklärt, wie die notwendige Sicherung der unterirdischen Hohlräume künftig finanziert werden soll.

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Insolvenzverfahren nach gescheiterter Investorensuche eröffnet

Das Amtsgericht Halle hat den Rechtsanwalt Lucas Flöther zum Insolvenzverwalter bestellt. Nach seinen Angaben konnten die Bemühungen um eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Zwar habe es Interessenten für die Grube gegeben, eine verbindliche Investorenlösung sei jedoch nicht zustande gekommen.

Damit fehlt dem Unternehmen eine tragfähige wirtschaftliche Perspektive. Seit dem 31. Oktober nimmt die GTS auch keine Materialien aus der Entsorgungswirtschaft mehr an, die bislang zur Verfüllung unterirdischer Hohlräume genutzt wurden.

Rund 90 Beschäftigten sollen gekündigt werden

Besonders unmittelbar trifft die Betriebseinstellung die Belegschaft. Nach Angaben der Insolvenzverwaltung wurden die rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Versammlung über die Situation informiert.

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Für die gesamte Belegschaft müssten Kündigungen ausgesprochen werden. Noch im November sollen Gespräche mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan beginnen. Welche konkreten Regelungen für die Beschäftigten vereinbart werden können, stand zunächst nicht fest.

Bereits Ende Juli hatte die Betreibergesellschaft Insolvenz angemeldet. Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens konnte der Betrieb zunächst fortgesetzt werden. Im September war die Verfahrenseröffnung um einen weiteren Monat verschoben worden, um zusätzliche Zeit für eine mögliche Lösung zu gewinnen.

Sicherung der unterirdischen Hohlräume bleibt notwendig

Die wirtschaftliche Krise betrifft einen Standort mit besonderen bergbaulichen Anforderungen. In Teutschenthal wurden von 1905 bis 1982 Kali und Salz gewonnen. Dabei entstanden große unterirdische Hohlräume, deren langfristige Stabilität gesichert werden muss.

Seit Jahrzehnten werden diese Bereiche mit geeigneten mineralischen Materialien verfüllt. Dazu gehören auch zugelassene Rückstände aus Müllverbrennungsanlagen und industriellen Prozessen. Die Verfüllung dient dazu, die Hohlräume zu stabilisieren und gefährliche Bewegungen des Untergrunds zu verhindern.

Die Grube erstreckt sich nach Angaben des Insolvenzverwalters über rund 14 Quadratkilometer. Die Sicherungsmaßnahmen sollen insbesondere die umliegenden Orte Teutschenthal und Angersdorf vor den Folgen eines erneuten Gebirgsschlags schützen. Dabei können plötzlich auftretende Bewegungen im Gestein Erschütterungen an der Erdoberfläche auslösen.

Landesamt soll bei der weiteren Grubensicherung zentrale Rolle übernehmen

Mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs stellt sich die Frage, wer die langfristige Sicherung des Bergwerks organisiert und bezahlt. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Flöther soll das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt dabei eine zentrale Rolle übernehmen.

Die Insolvenzverwaltung bereite gemeinsam mit Fachleuten des Unternehmens eine geordnete Übergabe vor. Angestrebt werde eine Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden. Trotz intensiver Gespräche sei eine solche Verständigung bislang nicht gelungen.

Das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalts hatte bereits im Juli erklärt, dass das Land eine vollständige Übernahme des Bergwerks nicht beabsichtige. Falls es erforderlich werde, solle das Landesamt jedoch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung der Grube veranlassen.

Mögliche Kosten für Sachsen-Anhalt in Millionenhöhe

Auch finanziell könnte die Insolvenz erhebliche Folgen für das Land Sachsen-Anhalt haben. Nach einer früheren Berechnung des Wirtschaftsministeriums könnten für die Sicherung und Stilllegung des Bergwerks Kosten von rund 130 Millionen Euro entstehen. Über diese Einschätzung hatte die Mitteldeutsche Zeitung bereits im Juli berichtet.

Die Summe ist allerdings keine aktuelle Abrechnung der Insolvenzfolgen. Wie hoch die tatsächlichen Ausgaben ausfallen und welcher Anteil davon vom Land getragen werden muss, ist weiterhin offen.

Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten sind nach früheren Angaben der GTS deutlich gestiegene Kosten für die langfristige Bergwerkssicherung. Das Unternehmen hatte darauf verwiesen, dass ältere geologische und technische Prognosen nicht mehr der aktuellen Situation entsprächen. Eine Einigung mit dem Land über die Finanzierung gelang nicht.

Betrieb eingestellt, Verantwortung für die Sicherung bleibt

Mit der Verfahrenseröffnung und der Einstellung des Betriebs endet vorerst die gewerbliche Annahme von Versatzmaterial in Teutschenthal. Die langfristige Verantwortung für die Sicherung des ehemaligen Bergwerks besteht jedoch unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft der Betreiberfirma fort.

Für die Beschäftigten stehen nun die angekündigten Kündigungen und die Verhandlungen über einen Sozialplan im Vordergrund. Für die Landesbehörden geht es darum, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu organisieren und eine Finanzierungslösung zu finden. Eine abschließende Vereinbarung zwischen Insolvenzverwaltung und Land lag am 2. November noch nicht vor.

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