
Münster/Düsseldorf. Eingruppige Kitas in Münster können vorerst aufatmen. Die bislang umstrittene Sonderförderung in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr soll auch künftig erhalten bleiben. Das geht aus dem aktuellen Gesetzentwurf zur Aktualisierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hervor, den die schwarz-grüne Landesregierung jetzt in den Landtag Nordrhein-Westfalen eingebracht hat.
Vor allem für kleine, gewachsene Einrichtungen ist diese Entscheidung von großer Bedeutung. In Münster gibt es vergleichsweise viele eingruppige Kitas, darunter zahlreiche Elterninitiativen, die auf die zusätzliche Förderung angewiesen sind.
Die Sonderförderung richtet sich an Kitas, die vor 2007 gegründet wurden und nur eine Gruppe betreiben. Sie gilt als sogenannte Altfallregelung und soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die sich aus der pauschalen KiBiz-Finanzierung ergeben.
Für die betroffenen Einrichtungen ist der Zuschuss kein Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil der Kalkulation. Mit dem Geld werden unter anderem Personalkosten, Vertretungsregelungen oder steigende Sachkosten abgefedert. Gerade kleine Träger haben hier nur geringe Spielräume.
Münster verfügt über eine vielfältige Kita-Landschaft mit vielen kleinen Einrichtungen und Elterninitiativen. Diese Trägerform ist in der Stadt historisch stark gewachsen und genießt bei vielen Familien große Beliebtheit. Gleichzeitig sind eingruppige Kitas wirtschaftlich besonders anfällig.
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Ein Wegfall der 15.000-Euro-Förderung hätte für zahlreiche Einrichtungen konkrete Konsequenzen gehabt. Träger und Eltern hatten wiederholt davor gewarnt, dass ohne die Sondermittel Schließungen, Zusammenlegungen oder deutliche Einschränkungen im Angebot drohen könnten.
Brisant ist, dass die Sonderförderung zeitweise auf der Kippe stand. In früheren Überlegungen zur KiBiz-Reform war vorgesehen, die Altfallregelung perspektivisch auslaufen zu lassen. Dagegen regte sich landesweit Widerstand von Trägern, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen.
Auch aus Münster kam deutliche Kritik. Der Tenor: Kleine, nicht-kommerzielle Einrichtungen würden strukturell benachteiligt, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Betreuungsvielfalt leisten. Der nun vorliegende Gesetzentwurf gilt deshalb als Reaktion auf diesen Druck.
Der Gesetzentwurf zur KiBiz-Änderung steht am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Landtags. In der ersten Lesung wird das Vorhaben vorgestellt, anschließend geht es in den zuständigen Fachausschuss zur weiteren Beratung. Dort können noch Änderungen vorgenommen werden.
Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens steht fest, ob die Sonderförderung tatsächlich dauerhaft gesetzlich abgesichert wird.
Für die betroffenen Kitas in Münster bringt der aktuelle Stand vor allem eines: vorläufige Planungssicherheit. Die Entscheidung, die Sonderförderung im Gesetzentwurf zu belassen, wird von vielen Trägern als wichtiges Signal gewertet.
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