
Münster. Die Zahl der Asylverfahren in NRW ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Das wurde bei der Jahrespressekonferenz des Oberverwaltungsgerichts in Münster bekannt. Nach Angaben des OVG Münster registrierten die Verwaltungsgerichte in NRW im Jahr 2025 deutlich mehr neue Verfahren im Asylrecht als noch im Jahr zuvor. Gleichzeitig konnten die Gerichte die Dauer vieler Verfahren verkürzen.
Insgesamt gingen an den sieben Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen rund 30.800 neue Asylverfahren ein. Das entspricht einem Anstieg von etwa 16 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024. Auch beim Oberverwaltungsgericht in Münster nahm die Zahl der neu eingegangenen Verfahren deutlich zu. Dort wurden rund 2.300 neue Asylverfahren registriert, rund 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Die wachsende Zahl der Asylverfahren in NRW betrifft sämtliche Verwaltungsgerichte des Landes. Zu den sieben Standorten gehören Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster. Diese Gerichte entscheiden in erster Instanz über Klagen gegen Entscheidungen von Behörden, etwa wenn Antragsteller gegen Bescheide im Asylverfahren vorgehen.
Im Jahr 2025 registrierten die Verwaltungsgerichte insgesamt rund 70.200 neue Verfahren in allen Rechtsgebieten. Damit lag die Zahl deutlich über den Werten der vergangenen Jahre. Ein wesentlicher Anteil dieser Verfahren entfällt auf Streitigkeiten im Asylrecht.
Ein Blick auf die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Zahl der Asylverfahren stark zugenommen hat. Während im Jahr 2021 noch rund 13.700 neue Verfahren an den Verwaltungsgerichten eingingen, lag die Zahl 2024 bereits bei mehr als 26.500. Mit den rund 30.800 neuen Verfahren im Jahr 2025 setzt sich dieser Trend fort.
Bei vielen Verfahren geht es um die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Verwaltungsgerichte prüfen dabei beispielsweise, ob ein Schutzstatus gewährt werden muss oder ob eine Entscheidung rechtmäßig getroffen wurde.
Auch beim OVG Münster zeigt sich der Anstieg deutlich. Das Gericht ist für Berufungen und Beschwerden aus den nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten zuständig und bildet damit die zweite Instanz im Verwaltungsprozess. Im Jahr 2025 wurden dort rund 2.300 neue Asylverfahren registriert.
Trotz der steigenden Zahl von Verfahren gelang es den Gerichten, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Nach Angaben der Justiz sank die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten zuletzt deutlich. Auch beim Oberverwaltungsgericht konnten Verfahren schneller abgeschlossen werden als in den Jahren zuvor.
Als Hintergrund für diese Entwicklung gilt unter anderem eine organisatorische Anpassung innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Nordrhein-Westfalen wurden in den vergangenen Jahren spezialisierte Kammern eingerichtet, die sich ausschließlich mit Asylverfahren befassen. Insgesamt arbeiten inzwischen mehrere solcher spezialisierten Spruchkörper an den Verwaltungsgerichten des Landes, zudem wurde beim OVG erstmals ein eigener Senat für Asylverfahren eingerichtet.
Die Spezialisierung soll dazu beitragen, Verfahren effizienter zu bearbeiten und die steigende Zahl von Fällen besser bewältigen zu können. Trotz wachsender Eingangszahlen sehen die Gerichte daher weiterhin Möglichkeiten, Entscheidungen schneller zu treffen und Verfahren zügiger abzuschließen.
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