In Münster endet der Streit um den Straßenverkauf am Café Lomo mit einer neuen Lösung

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Foto: Arek Socha

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Münster. Der Streit um den Straßenverkauf am Café Lomo Münster ist vorerst beigelegt. Nach einem weiteren Termin vor dem Verwaltungsgericht Münster zeichnet sich eine Lösung ab, mit der der Betrieb an der Heinrich-Brüning-Straße fortgesetzt werden kann. Künftig soll der Verkauf nicht mehr nach außen über den öffentlichen Raum erfolgen, sondern innerhalb des Ladenlokals. Damit reagierten die Beteiligten auf den Konflikt zwischen gastronomischer Nutzung und den Vorgaben der Stadt für öffentliche Flächen.

Neuer Gerichtstermin in Münster brachte Bewegung in den Streitfall

Am Mittwoch kamen die Betreiber des Café Lomo und Vertreter der Stadt Münster erneut zu einem nichtöffentlichen Erörterungstermin am Verwaltungsgericht zusammen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der Verkauf von Speisen an dem zusätzlichen Ladenlokal an der Ecke Heinrich-Brüning-Straße und Syndikatplatz rechtlich eingeordnet werden muss. Der Fall hatte bereits zuvor für Auseinandersetzungen gesorgt und beschäftigte nun erneut das Gericht.

Auslöser war die Nutzung des übernommenen Ladenlokals, in dem seit Februar unter anderem Speisen angeboten werden. Nach den bekannten Informationen wollte die Stadt den Verkauf nach außen mit Auflagen verbinden. Vor allem bei größeren Veranstaltungen in der Innenstadt, etwa beim Stadtfest oder beim NRW-Tag, sollte ein solcher Straßenverkauf nicht zulässig sein. Hintergrund waren Anforderungen an Sicherheit und Nutzung des öffentlichen Raums bei stark frequentierten Veranstaltungen.

Damit ging es in dem Verfahren nicht nur um einen einzelnen Verkaufsablauf, sondern um die grundsätzliche Abgrenzung zwischen Gastronomie innerhalb privater Räume und der Nutzung öffentlicher Flächen. Genau diese Unterscheidung spielte für beide Seiten eine zentrale Rolle. Der Fall zeigt damit auch, wie sensibel die Stadt Münster bei Fragen der Sicherheit und Flächennutzung in der Innenstadt vorgeht, wenn größere Veranstaltungen anstehen.

Verkauf soll künftig im Innenraum stattfinden statt nach außen

Die nun gefundene Lösung sieht vor, dass es an dem neuen Ladenlokal keinen Verkauf mehr direkt nach außen geben soll. Stattdessen sollen die mobilen Verkaufstresen in die Innenräume verlagert werden. Der Verkauf findet damit künftig innerhalb des Geschäfts statt. Für den laufenden Betrieb bedeutet das eine Anpassung des Konzepts, ohne dass das gastronomische Angebot an dem Standort grundsätzlich aufgegeben werden muss.

Nach den vorliegenden Informationen wurde der Konflikt damit zunächst praktisch gelöst. Zugleich können die Außenflächen an den betroffenen Tagen weiterhin genutzt werden. Für einen Gastronomiebetrieb in dieser Lage ist das wirtschaftlich relevant, weil die Flächen im direkten Umfeld des Standorts ein wichtiger Teil des Betriebs bleiben. Der Streit um den Straßenverkauf Münster dürfte damit vorerst beruhigt sein.

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