Bürgerentscheid in Münster-Mitte: Worum es am Sonntag geht

In Münster wurde ein Bürgerbegehren zu Straßennamen mit NS-Bezug eingereicht. Was hinter dem Streit steht und wie es weitergeht.
Die Admiral-Scheer-Straße und die Skagerrakstraße sind zwei von fünf Straßennamen, für deren Erhalt die Stadt jetzt ein Bürgerbegehren entgegengenommen hat. ©Stadt Münster

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An diesem Sonntag wird im Stadtbezirk Münster-Mitte über eine Frage abgestimmt, die seit Monaten für Diskussionen sorgt. In einem Bürgerentscheid entscheiden die Wahlberechtigten, ob fünf Straßennamen bestehen bleiben oder umbenannt werden. Die Abstimmung am 8. Februar 2026 ist der vorläufige Höhepunkt einer langen politischen, historischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

Worum es bei der Abstimmung geht

Konkret geht es um Beschlüsse der Bezirksvertretung Münster-Mitte aus dem Mai 2025. Damals hatte das Gremium entschieden, fünf Straßen umzubenennen: die Skagerrakstraße, die Admiral-Scheer-Straße, die Admiral-Spee-Straße, die Otto-Weddigen-Straße sowie die Langemarckstraße.

Der Stimmzettel folgt einer einfachen Logik, die jedoch häufig für Verwirrung sorgt. Wer mit „Ja“ stimmt, hebt die Umbenennungsbeschlüsse auf – die Straßennamen bleiben also unverändert. Wer mit „Nein“ stimmt, bestätigt die bestehenden Beschlüsse, die Umbenennung würde weiterverfolgt.

Warum es zum Bürgerentscheid gekommen ist

Gegen die geplanten Umbenennungen hatte sich eine Bürgerinitiative formiert. Sie sammelte mehr als 6.000 gültige Unterschriften und beantragte damit einen Bürgerentscheid. Der Rat der Stadt erklärte das Begehren für zulässig. Da die Bezirksvertretung Münster-Mitte ihre Beschlüsse dennoch nicht zurücknahm, entscheiden nun die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks selbst.

Wann und wo abgestimmt wird

Die Abstimmung findet am Sonntag, 8. Februar 2026, zwischen 8 und 18 Uhr statt. Im Stadtbezirk Münster-Mitte sind 37 Abstimmungslokale eingerichtet. Welches Lokal zuständig ist, steht auf der Abstimmungsbenachrichtigung.

Auch eine Briefabstimmung ist möglich. Briefunterlagen müssen spätestens am Sonntag bis 16 Uhr bei der Stadt eingegangen sein. Die Auszählung beginnt nach Schließung der Lokale um 18 Uhr und ist öffentlich.

Wer abstimmen darf

Stimmberechtigt sind Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ab 16 Jahren, die seit dem maßgeblichen Stichtag ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtbezirk Münster-Mitte haben. Insgesamt sind rund 108.000 Menschen abstimmungsberechtigt. Voraussetzung ist die Eintragung im Abstimmungsverzeichnis oder ein gültiger Abstimmungsschein.

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Wann der Bürgerentscheid gültig ist

Für ein wirksames Ergebnis reicht eine einfache Mehrheit nicht aus. Die Seite, die sich durchsetzt, muss zusätzlich mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten erreichen. Das entspricht in Münster-Mitte rund 10.800 Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt automatisch die Antwort „Nein“. Wird das Quorum verfehlt, bleibt die bisherige Beschlusslage bestehen.

Welche rechtlichen Folgen das Ergebnis hat

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein politischer Beschluss der Bezirksvertretung. Das Ergebnis ist für zwei Jahre bindend und kann in dieser Zeit nur durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert werden.

Sollte die Umbenennung Bestand haben, beginnt anschließend erst das konkrete Verfahren zur Suche neuer Straßennamen. Für die Langemarckstraße wurde bereits der Vorschlag „Langemarkstraße“ diskutiert. Für die vier Straßen im Marineviertel sollen neue Namen unter Beteiligung der Öffentlichkeit gesammelt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Münster-Mitte.

Was eine Umbenennung für Anwohner bedeutet

Kommt es zur Umbenennung, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit bleiben die alten Straßenschilder zusätzlich hängen und sind rot durchgestrichen. Post- und Zustelldienste werden automatisch informiert, dennoch empfiehlt die Stadt, die neue Adresse frühzeitig zu verwenden.

Die Änderung der Adresse im Personalausweis und in den Fahrzeugpapieren ist gebührenfrei. Private Folgekosten, etwa für Visitenkarten oder Firmenschilder, werden nicht übernommen. Für die Umstellung bleibt jedoch die gesamte Übergangszeit.

Warum diese fünf Straßennamen zur Debatte stehen

Die betroffenen Straßennamen stammen überwiegend aus den 1930er-Jahren. Mehrere von ihnen wurden als thematisch zusammenhängendes Ensemble vergeben. Ein Dossier des Stadtarchivs ordnet sie in einen historischen Kontext ein, in dem militärische Ereignisse und Personen – insbesondere während der NS-Zeit – propagandistisch aufgeladen wurden.

Die Langemarckstraße bezieht sich etwa auf den sogenannten „Langemarck-Mythos“, der in der NS-Propaganda zur Heroisierung junger Soldaten genutzt wurde. Auch die Namen im Marineviertel stehen im Zusammenhang mit Seekriegserzählungen und „Helden“-Narrativen. Diese Einordnung war Grundlage für die ursprünglichen Umbenennungsbeschlüsse.

Die Argumente für eine Umbenennung

Befürworter der Umbenennung argumentieren, dass Straßennamen Teil des öffentlichen Erinnerns sind und Werte transportieren. Namen, die in der NS-Zeit propagandistisch genutzt wurden, sollten deshalb kritisch überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Die Stadt habe zudem Regelungen getroffen, um die praktischen Folgen für Anwohner gering zu halten – etwa durch lange Übergangsfristen und gebührenfreie Ummeldungen.

Die Argumente gegen eine Umbenennung

Gegner der Umbenennung halten dagegen, dass die Straßennamen historische Bezüge hätten, ohne zwangsläufig politische Botschaften zu transportieren. Sie kritisieren den Eingriff in gewachsene Strukturen und verweisen auf private Kosten und organisatorischen Aufwand für Anwohner und Betriebe. Zudem vertreten sie die Ansicht, historische Einordnung sei auch ohne Umbenennung möglich, etwa durch Informationstafeln oder Bildungsangebote.

Politische Positionen

In einer offiziellen Informationsbroschüre der Stadt kommen sowohl die Vertreter des Bürgerbegehrens als auch die Fraktionen der Bezirksvertretung zu Wort. SPD und Grüne/GAL sprechen sich dort für ein „Nein“ aus und unterstützen damit die Umbenennung. Die CDU lehnt die Umbenennung ab und empfiehlt ein „Ja“.

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