Jobs auf dem Bau in Münster gelten auch im Winter als abgesichert

Baustellen stehen im Winter oft still. Warum Bau-Jobs in Münster trotzdem als sicher gelten und wie das Saison-Kurzarbeitergeld greift.
Foto: Caroline Muffert

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Münster. Schnee, Frost und anhaltend niedrige Temperaturen legen auf vielen Baustellen regelmäßig die Arbeit lahm. Für die rund 3.000 Beschäftigten im Baugewerbe in Münster bedeutet das jedoch nicht, dass Arbeitsplätze oder Einkommen automatisch gefährdet sind. Nach Angaben der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gelten die Jobs auf dem Bau auch in der kalten Jahreszeit als „winterfest“.

Der Hintergrund ist ein spezielles Sicherungssystem für witterungsbedingte Ausfälle. Können bestimmte Arbeiten nicht ausgeführt werden, laufen die Arbeitsverträge weiter. Kündigungen oder unbezahlte Zwangspausen sollen dadurch vermieden werden.

Saison-Kurzarbeitergeld sichert Einkommen bei Baustopps

Zentrales Instrument ist das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-KuG. Es greift in der Schlechtwetterzeit zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März. In diesem Zeitraum ersetzt es das reguläre Kurzarbeitergeld und kommt speziell in witterungsabhängigen Branchen zum Einsatz.

Dazu zählen unter anderem das Bauhauptgewerbe, das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk sowie der Garten- und Landschaftsbau. Fällt Arbeit wegen Frost, Schnee oder anhaltender Nässe aus, können Betriebe das Saison-KuG beantragen.

Beschäftigte erhalten in dieser Zeit einen Ausgleich für den Verdienstausfall. Dieser liegt bei 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind bei bis zu 67 Prozent.

Verträge laufen weiter – Entlassungen sollen vermieden werden

Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Regelungen besteht darin, dass Arbeitsverhältnisse auch bei längeren Unterbrechungen fortbestehen. Die IG BAU sieht darin einen entscheidenden Vorteil für Beschäftigte wie auch für Unternehmen. Fachkräfte bleiben den Betrieben erhalten und müssen nicht jedes Frühjahr neu angeworben werden.

Gleichzeitig sorgt das Instrument dafür, dass die Wintermonate nicht automatisch zu finanziellen Engpässen führen. Auch Sozialversicherungszeiten bleiben grundsätzlich bestehen, was sich später nicht negativ auf mögliche Ansprüche auswirken soll.

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Ausfall ist nicht automatisch förderfähig

Allerdings greift das Saison-Kurzarbeitergeld nicht in jedem Fall sofort. Betriebe müssen zunächst prüfen, ob der Arbeitsausfall vermeidbar ist. Dazu zählt etwa der Abbau von Arbeitszeitguthaben oder der Einsatz von Resturlaub. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Saison-KuG in Anspruch genommen werden.

Zudem muss die Einführung von Kurzarbeit arbeitsrechtlich zulässig sein, etwa durch entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung.

Ergänzende Leistungen für Winterarbeit

Neben dem Saison-Kurzarbeitergeld gibt es weitere winterbezogene Leistungen. So kann Zuschuss-Wintergeld gezahlt werden, wenn Ausfallstunden über Arbeitszeitkonten ausgeglichen werden. Zusätzlich existiert ein Mehraufwands-Wintergeld für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden in den besonders kalten Winterwochen.

Diese Leistungen sollen Anreize schaffen, Arbeiten auch bei schwierigen Bedingungen fortzuführen, sofern dies sicher möglich ist.

Baugewerbe in Münster bleibt handlungsfähig

Für Münster bedeutet das: Auch wenn auf einzelnen Baustellen vorübergehend Stillstand herrscht, gilt das Baugewerbe insgesamt als stabil aufgestellt. Die Absicherung durch das Saison-Kurzarbeitergeld sorgt dafür, dass witterungsbedingte Pausen nicht automatisch zu Arbeitsplatzverlusten führen.

Die IG BAU sieht das Modell seit Jahren als bewährtes Instrument, um Beschäftigung und Einkommen in einer stark wetterabhängigen Branche zu sichern. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel spiele diese Kontinuität eine zentrale Rolle.

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