Kein Termin, keine Chance: Wie Wohnungssuchende in Münster aussortiert werden

BGH stärkt Wohnungssuchende bei Diskriminierung. Ein Makler aus Münster erklärt, warum Namen keine Rolle spielen.
Symbolbild mit KI erstellt

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Wer in Münster eine Wohnung sucht, weiß, wie schnell sich Chancen entscheiden. Kaum ist eine Anzeige online, füllt sich das Postfach. Besonders in beliebten Stadtteilen wie im Kreuzviertel gehen innerhalb kürzester Zeit Dutzende, teils über hundert Anfragen ein. Für viele endet die Suche, bevor sie überhaupt begonnen hat – ohne Antwort, ohne Termin, ohne Begründung.

Genau an diesem Punkt bekommt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof eine neue Brisanz. Denn das Gericht stellt klar: Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kann bereits dort beginnen, wo entschieden wird, wer überhaupt eine Besichtigung erhält.

Das Urteil: Diskriminierung beginnt nicht erst beim Mietvertrag

Im verhandelten Fall hatte eine Interessentin mit ausländisch klingendem Namen keinen Besichtigungstermin erhalten, während Anfragen mit deutsch klingenden Namen und ansonsten identischen Angaben erfolgreich waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte eine Entschädigung von 3.000 Euro.

Entscheidend war nicht der spätere Vertragsabschluss, sondern die frühe Auswahl. Wer als Makler eigenständig vorsortiert und entscheidet, welche Anfragen weiterverfolgt werden, kann nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz selbst haften. Das Urteil verschiebt den Fokus genau auf jene Phase, die in Städten wie Münster alltäglich ist: die erste Sichtung.

„Der Name sagt doch gar nichts aus“ – Perspektive aus Münster

Für eine Einordnung vor Ort hat ms-aktuell.de mit dem Münsteraner Immobilienmakler Dennis Nahrmann gesprochen. Er arbeitet schwerpunktmäßig in Münster und dem Münsterland und kennt die Dynamik bei Vermietungen aus der täglichen Praxis.

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Die Annahme, dass Namen eine Rolle spielen, weist er klar zurück. „Der Name sagt doch gar nichts aus. Für mich ist der Name irrelevant“, sagt Nahrmann. Zwar könne er sich vorstellen, dass einzelne Vermieter entsprechende Vorstellungen äußern. Für ihn sei das jedoch eine klare Grenze. „Bei solchen Anforderungen würde ich den Auftrag komplett ablehnen.“

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Warum in Münster trotzdem viele keine Antwort bekommen

Was in Münster häufig als ungerecht oder willkürlich empfunden wird, hat aus Sicht des Maklers oft einen anderen Hintergrund. „Gerade bei Wohnungsvermietungen haben wir hier schnell 100 Anfragen“, beschreibt Nahrmann die Situation. Eine Vorauswahl sei unvermeidbar, allein um arbeitsfähig zu bleiben.

Dabei gehe es nicht um Sprache oder Herkunft. „Es spielt keine Rolle, ob jemand perfektes Deutsch oder Englisch schreibt“, betont er. Ausschlaggebend sei, ob die Anfrage vollständig ist. Viele Interessenten ließen genau die Angaben weg, die in der Anzeige ausdrücklich abgefragt würden.

In einem Markt wie Münster, in dem Zeit ein entscheidender Faktor ist, rutschen solche Anfragen schnell nach hinten. Nicht aus Ablehnung, sondern aus Kapazitätsgründen.

Wo das Urteil Münster direkt berührt

Das BGH-Urteil verändert den Wohnungsmarkt in Münster nicht über Nacht. Es macht ihn auch nicht entspannter. Aber es lenkt den Blick auf eine Phase, die bislang kaum rechtlich greifbar war: die erste Auswahl im Posteingang.

Gerade weil Makler in Münster häufig als Filter zwischen Vermietern und Interessenten agieren, müssen Auswahlkriterien nachvollziehbar bleiben. Pauschales Ignorieren oder unklare Entscheidungen können künftig schneller als Benachteiligung gewertet werden – unabhängig davon, wie angespannt der Markt ist.

Zwischen Wohnungsnot und Recht

Der Wohnungsmarkt in Münster bleibt ein Wettbewerb mit extrem ungleichen Chancen. Das Urteil aus Karlsruhe setzt hier eine Grenze: Herkunft, Name oder zugeschriebene Merkmale dürfen kein Ausschlusskriterium sein.

Gleichzeitig zeigt die Praxis vor Ort, dass viele Absagen nichts mit Diskriminierung zu tun haben, sondern mit der schieren Masse an Anfragen. Wer in Münster sucht, muss schneller, strukturierter und vollständiger sein als viele andere. Das Urteil macht deutlich, wo rechtliche Linien verlaufen. Es ändert aber nichts daran, wie hart umkämpft Wohnraum in Münster weiterhin ist.

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