
Kirchenverbände im Bistum Münster haben ihre Position gegenüber der AfD deutlich geschärft und die Konsequenzen für Mitgliedschaften präzisiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten gilt in mehreren Organisationen inzwischen eine klare Unvereinbarkeit zwischen einer AfD-Mitgliedschaft und der Zugehörigkeit zu kirchlichen Strukturen. Diese Linie, die sich zunehmend in den Münsteraner Verbänden durchsetzt, spiegelt eine bundesweite Entwicklung wider und rückt das Zusammenspiel von Kirche, Politik und gesellschaftlichem Engagement in den Fokus.
Das Kolpingwerk in Deutschland hat sich auf seiner Bundesversammlung darauf verständigt, Mitglieder der AfD künftig nicht mehr aufzunehmen beziehungsweise deren Mitgliedschaft als unvereinbar mit dem eigenen Wertefundament einzustufen. Dieser Beschluss gilt auch für den Diözesanverband Münster. Grundlage ist eine längere innerverbandliche Debatte, in der es darum ging, bundesweit einheitliche Kriterien festzulegen. Es handelt sich nicht um eine spontane Reaktion, sondern um einen formal abgestimmten Schritt, der vor allem den Schutz innerverbandlicher Grundhaltungen sicherstellen soll. Im Münsterland waren bislang keine Fälle bekannt, in denen ein Ausschlussverfahren notwendig geworden wäre.
Bereits im Frühjahr 2025 hatte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster entschieden, dass eine AfD-Mitgliedschaft nicht mit den Werten des Jugendverbands vereinbar ist. Der Bundesverband arbeitet parallel an einer bundeseinheitlichen Regelung zum Umgang mit extremistischen Positionen im Ehrenamt; Ergebnisse werden 2026 erwartet. Auch hier gilt: Bekannt gewordene Konfliktfälle gibt es im Münsterland bislang nicht, dennoch soll ein klarer Rahmen bestehen, der für Transparenz sorgt.
Diese Entscheidungen fügen sich ein in die Haltung zahlreicher weiterer katholischer Verbände in Deutschland. Auch große Bundesorganisationen wie die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, der Katholische Deutsche Frauenbund oder der Bund Katholischer Unternehmer haben sich öffentlich von der AfD distanziert und ihre Strukturen gegen extremistische Positionierungen abgegrenzt. Damit entsteht ein überregional geschlossener Kurs in kirchlichen Vereinen, der bis in die lokalen Ebenen hinein wirkt und auch für Münster eine wichtige Orientierung darstellt.
Die Katholische Landbewegung (KLB) hat bereits 2024 eine Satzungsregelung eingeführt, nach der eine AfD-Mitgliedschaft zu einem Ausschlussverfahren führen kann. Diese Entscheidung geht unter anderem auf eine Initiative aus dem Diözesanverband Münster zurück, der sich für eine eindeutige Positionierung starkgemacht hatte. Bislang mussten solche Verfahren in Münster jedoch nicht umgesetzt werden, da keine entsprechenden Mitgliedschaften bekannt sind. Um Missverständnissen vorzubeugen und die eigene Arbeit klar zu verorten, hat die Organisation zudem ihren Namen angepasst und sich von der früheren Bezeichnung distanziert, die gelegentlich falsch interpretiert wurde.
Auch das Bistum Münster selbst arbeitet an strukturellen Anpassungen. Seit 2024 wird an neuen Regelungen gearbeitet, die für Pfarreiräte und andere kirchliche Gremien gelten sollen. Ziel ist, dass Personen, die extremistischen Positionen nahestehen oder entsprechende Parteizugehörigkeiten pflegen, nicht mehr in kirchlichen Leitungsgremien tätig sein können. Die finalen Satzungsänderungen sollen mit Blick auf die kommende Pfarreiratswahl umgesetzt werden. Bereits vor einigen Jahren hatte das Bistum betont, dass AfD-Mitglieder keine Leitungsfunktionen im kirchlichen Dienst übernehmen sollen, da dies im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehe.
Diese Maßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit einer bundesweiten kirchlichen Entwicklung. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte 2024 eine Grundsatzerklärung verabschiedet, in der sie sich eindeutig gegen völkisch-nationalistische Ideologien ausspricht und deren Vereinbarkeit mit christlichen Grundwerten verneint. Diese Position dient vielen Verbänden und Diözesen als Referenzrahmen und ist auch im Bistum Münster ein wichtiger Baustein für die laufenden Strukturprozesse.
Die Entwicklungen in Münster stehen nicht für sich allein. Auf Ebene der großen christlichen Kirchen hat sich in den vergangenen Jahren eine klar erkennbare Linie herausgebildet. Seit 2023 hat auch die Evangelische Kirche in Deutschland mehrfach betont, dass zentrale Positionen der AfD im Widerspruch zu christlichen Grundwerten stehen. Auch dort wird öffentlich von einer Wahl der Partei abgeraten, insbesondere mit Blick auf Äußerungen rechtsextremer Strömungen innerhalb der AfD.
In der katholischen Kirche hat die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz von 2024 – die die Unvereinbarkeit völkisch-nationalistischer Positionen mit dem christlichen Glauben festhält – eine Leitfunktion übernommen. Sie bildet den argumentativen Rahmen für viele Verbände, Gremien und kirchliche Initiativen, die lokale Beschlüsse vorbereiten oder ihre Satzungen überarbeiten. Das Bistum Münster orientiert sich ausdrücklich an diesen nationalen Leitlinien.
In anderen Regionen Deutschlands hat diese Grundhaltung bereits konkrete Folgen: In einzelnen Bistümern kam es in den vergangenen Jahren zu Ausschlüssen aus Pfarrgremien, nachdem Amts- oder Mandatsträger ihre politische Zugehörigkeit nicht mit dem kirchlichen Sendungsauftrag vereinbaren wollten. Solche Fälle zeigen, wie Beschlüsse und Satzungen im Ernstfall Anwendung finden können – auch wenn vergleichbare Situationen im Münsterland bislang nicht bekannt wurden. Insgesamt verdeutlicht der breite kirchliche Kontext, dass die Abgrenzung von extremistischen Positionen inzwischen ein zentrales Thema in der kirchlichen Organisationskultur geworden ist.